Jobbeschreibung
- Leitung und Steuerung des Fachgebietes Bauverwaltung und technische Dienste sowie des gesamten Baudezernates in stellvertretender Funktion
- Leitung und Organisation des Bauhofes einschließlich Maßnahmenplanung
- Planung, Steuerung und Begleitung von Tiefbaumaßnahmen, insbesondere im Bereich Neubau, Ausbau und Sanierung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen
- Koordination und Abstimmung von Baumaßnahmen mit Planungs- und Ingenieurbüros, Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Vorbereitung und fachliche Begleitung von Beratungen und Entscheidungen in politischen Gremien
- Budgetverantwortung sowie haushaltsrechtliche Abwicklung der übertragenen Aufgaben
- Fachliche Steuerung, Priorisierung und Überwachung der laufenden Maßnahmen und Projekte
Qualifikation
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste
- Alternativ erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II
- Fundierte Kenntnisse im Bau- und Tiefbaubereich sowie im kommunalen Verwaltungs- und Haushaltsrecht
- Ausgeprägte Führungskompetenz und Organisationsgeschick
- Sicheres und verbindliches Auftreten im Umgang mit politischen Gremien, Behörden, Fachbüros und Bürgerinnen und Bürgern
- Selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Führerschein Klasse B
Benefits
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Führungsposition mit vielfältigen Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten sowie einem eigenständigen und vielseitigen Aufgabenbereich
- Vergütung nach EG 13 TVöD-VKA bzw. Besoldung nach A 13 NBesG bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
- Ein gut ausgebautes betriebliches Gesundheitsmanagement, z. B. mit einer Fitness-Kooperation mit der Hufelandtherme und Fahrrad-Leasing
- Ein engagiertes und kollegiales Team sowie flexible Arbeitszeiten für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Rechtliches
Die Stadt Bad Pyrmont strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Behinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Weiterleitung Ihrer Unterlagen an die für die Einstellung zuständigen Gremien einverstanden.