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Früher galt der Grundsatz, dass Urlaub zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wurde. Heute ist klar: Ein automatischer Verfall ist nicht mehr zulässig.
Urlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie vorher:
Ohne diesen Hinweis bleibt Ihr Urlaub bestehen.
Fehlt der Hinweis, kann Urlaub:
Viele Unternehmen sind überrascht, wie hoch die tatsächlichen Urlaubsstände ausfallen.
Arbeitgeber sollten:
Urlaub verfällt nur, wenn Arbeitgeber rechtzeitig und eindeutig informieren.