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Urlaub_kann_nur_verfallen
13. Januar 2026

Urlaub kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber richtig informiert

Früher galt der Grundsatz, dass Urlaub zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wurde. Heute ist klar: Ein automatischer Verfall ist nicht mehr zulässig.

Arbeitgeber haben eine aktive Hinweispflicht

Urlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie vorher:

  • über Ihren konkreten Urlaubsanspruch informiert
  • darauf hingewiesen hat, dass Urlaub genommen werden muss
  • darüber aufgeklärt hat, dass der Urlaub sonst verfallen kann

Ohne diesen Hinweis bleibt Ihr Urlaub bestehen.

Resturlaub bleibt oft länger bestehen als gedacht

Fehlt der Hinweis, kann Urlaub:

  • ins neue Jahr übertragen werden
  • über den 31. März hinaus bestehen bleiben
  • sogar mehrere Jahre angesammelt sein

Viele Unternehmen sind überrascht, wie hoch die tatsächlichen Urlaubsstände ausfallen.

Dokumentation ist Pflicht

Arbeitgeber sollten:

  • Hinweise schriftlich festhalten
  • Urlaubsstände dokumentieren
  • Übertragungen klar begründen

Fazit

Urlaub verfällt nur, wenn Arbeitgeber rechtzeitig und eindeutig informieren.