Früher galt der Grundsatz, dass Urlaub zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wurde. Heute ist klar: Ein automatischer Verfall ist nicht mehr zulässig.
Arbeitgeber haben eine aktive Hinweispflicht
Urlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie vorher:
- über Ihren konkreten Urlaubsanspruch informiert
- darauf hingewiesen hat, dass Urlaub genommen werden muss
- darüber aufgeklärt hat, dass der Urlaub sonst verfallen kann
Ohne diesen Hinweis bleibt Ihr Urlaub bestehen.
Resturlaub bleibt oft länger bestehen als gedacht
Fehlt der Hinweis, kann Urlaub:
- ins neue Jahr übertragen werden
- über den 31. März hinaus bestehen bleiben
- sogar mehrere Jahre angesammelt sein
Viele Unternehmen sind überrascht, wie hoch die tatsächlichen Urlaubsstände ausfallen.
Dokumentation ist Pflicht
Arbeitgeber sollten:
- Hinweise schriftlich festhalten
- Urlaubsstände dokumentieren
- Übertragungen klar begründen
Fazit
Urlaub verfällt nur, wenn Arbeitgeber rechtzeitig und eindeutig informieren.