Zum Hauptinhalt springen

JOBBEAST. Die Evolution der Jobbörse.

Urlaub kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber richtig informiert

Früher galt der Grundsatz, dass Urlaub zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wurde. Heute ist klar: Ein automatischer Verfall ist nicht mehr zulässig.

Arbeitgeber haben eine aktive Hinweispflicht

Urlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie vorher:

  • über Ihren konkreten Urlaubsanspruch informiert
  • darauf hingewiesen hat, dass Urlaub genommen werden muss
  • darüber aufgeklärt hat, dass der Urlaub sonst verfallen kann

Ohne diesen Hinweis bleibt Ihr Urlaub bestehen.

Resturlaub bleibt oft länger bestehen als gedacht

Fehlt der Hinweis, kann Urlaub:

  • ins neue Jahr übertragen werden
  • über den 31. März hinaus bestehen bleiben
  • sogar mehrere Jahre angesammelt sein

Viele Unternehmen sind überrascht, wie hoch die tatsächlichen Urlaubsstände ausfallen.

Dokumentation ist Pflicht

Arbeitgeber sollten:

  • Hinweise schriftlich festhalten
  • Urlaubsstände dokumentieren
  • Übertragungen klar begründen

Fazit

Urlaub verfällt nur, wenn Arbeitgeber rechtzeitig und eindeutig informieren.