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Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine klare Ruhezeit vor: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen Sie mindestens elf Stunden ununterbrochen frei haben. Viele unterschätzen diese Regel, doch Verstöße können teuer werden.
Die Ruhezeit beginnt nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit und muss vollständig arbeitsfrei sein. Unzulässig sind:
Das wären klare Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht.
Einige Branchen – etwa Gesundheit, Gastronomie oder Verkehr – dürfen die Ruhezeit kürzen. Aber:
Wer Ruhezeiten missachtet, riskiert:
Ruhezeiten sind kein Vorschlag. Sie sind Pflicht und müssen zwingend eingehalten werden.