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Newsartikel

Kategorie: Für Arbeitgeber

Minijob ist kein Arbeitsverhältnis zweiter Klasse

Minijobberinnen und Minijobber werden vielfach als Mitarbeitende mit eingeschränkten Rechten betrachtet. Doch das Arbeitsrecht macht keine solchen Klassenunterschiede. Minijobberinnen und Minijobber haben ähnliche Rechte wie Vollzeitkräfte Dazu gehören: Faire Arbeitsbedingungen sind Pflicht Gerade in flexiblen Arbeitsmodellen sind wichtig: Fazit Geringfügig Beschäftigte verdienen volle Wertschätzung und rechtssichere Rahmenbedingungen.

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Lohnfortzahlung bei Krankheit richtig handhaben

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist für Arbeitgeber verpflichtend, doch viele kennen die Details nicht genau oder machen Fehler bei der Umsetzung. Anspruch besteht ab vier Wochen Betriebszugehörigkeit Nach diesem Zeitraum haben Sie Anspruch auf: Erneute Erkrankung kann derselbe Fall sein Wenn dieselbe Krankheit erneut auftritt, kann dies als fortlaufender Krankheitsfall

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Kündigungsfristen verlängern sich automatisch mit der Betriebszugehörigkeit

Viele Arbeitgeber orientieren sich an der Grundregel von vier Wochen Kündigungsfrist. Doch das Gesetz sieht eine automatische Verlängerung vor – und zwar einseitig zulasten des Arbeitgebers. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigen die gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich an. Die gesetzliche Grundregel Zu Beginn gilt:Vier Wochen zum fünfzehnten Tag oder zum Monatsende. Ab dem

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Kündigungen verstehen: In Deutschland gibt es nur drei Gründe

Kündigungen gehören zu den schwierigsten Entscheidungen im Arbeitsalltag. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Das Kündigungsschutzgesetz macht es eindeutig: In Deutschland gibt es genau drei Kündigungsgründe. Jede ordentliche Kündigung muss einem dieser Gründe zugeordnet werden und sozial gerechtfertigt sein. Die drei gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe Betriebsbedingte KündigungIhr Arbeitsplatz

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Kündigung trotz Krankschreibung: Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

Viele glauben, eine Krankschreibung schütze vor einer Kündigung. Das ist falsch. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verhindert keine Kündigung und schwächt sie auch nicht automatisch ab. Entscheidend bleibt allein der Kündigungsgrund – nicht Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Kündigung. Eine AU schützt nicht vor einer Kündigung Eine Kündigung ist möglich: Der Zeitpunkt Ihrer

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Krankheitsbedingte Kündigung: was Arbeitgeber beachten müssen

Kündigungen wegen Krankheit gehören zu den komplexesten und sensibelsten Fällen im Arbeitsrecht. Sie sind möglich, aber nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit und zu teuren Rechtsfolgen. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein Negative GesundheitsprognoseEs muss absehbar sein, dass Sie auch in Zukunft häufig oder dauerhaft krankheitsbedingt ausfallen.

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Krankgeschrieben bedeutet nicht ans Bett gefesselt

Viele Arbeitgeber glauben, eine Krankschreibung bedeute strikte Bettruhe. Das stimmt nicht. Mitarbeitende dürfen alles tun, was ihrer Genesung nicht schadet. Erlaubt ist, was die Genesung fördert Zum Beispiel: Verboten ist nur, was die Krankheit verschlimmert oder ärztlichen Vorgaben widerspricht. Arbeitgeber sollten nicht voreilig urteilen Gesehen zu werden bedeutet nicht, arbeitsfähig

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Keine Pflicht zur Offenlegung einer Behinderung

Arbeitnehmende müssen ihren Arbeitgeber nicht über eine Behinderung oder Schwerbehinderung informieren. Ihre Privatsphäre ist geschützt – und dieser Schutz gilt auch im Arbeitsverhältnis. Offenlegung ist nur in Ausnahmefällen Pflicht Eine Mitteilung ist nur notwendig, wenn Sie: In allen anderen Fällen entscheiden Sie selbst. Vorteile müssen aktiv eingefordert werden Schwerbehinderte Mitarbeitende

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Homeoffice und mobile Arbeit rechtssicher gestalten

Homeoffice ist längst Teil der modernen Arbeitswelt. Doch viele Arbeitgeber übersehen, dass auch außerhalb des Büros die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten. Klare Regeln sind unverzichtbar. Arbeitszeit gilt auch im Homeoffice Es gelten dieselben Vorgaben wie im Büro: Auch im Homeoffice müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass diese Regeln eingehalten werden. Klare Vereinbarungen

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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Verantwortung ernst nehmen

Arbeitgeber tragen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Diese Fürsorgepflicht ist gesetzlich verankert und verbindlich. Was die Fürsorgepflicht umfasst Arbeitgeber müssen aktiv handeln Dazu gehören: Verletzungen der Fürsorgepflicht sind riskant Mögliche Folgen: Fazit Gute Führung beginnt mit Verantwortung. Eine starke Fürsorgepflicht schützt das Team und stärkt das Unternehmen.

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