
Urlaub kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber richtig informiert
Früher galt der Grundsatz, dass Urlaub zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wurde. Heute ist klar: Ein automatischer Verfall ist nicht mehr zulässig. Arbeitgeber haben eine aktive Hinweispflicht Urlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie vorher: Ohne diesen Hinweis bleibt Ihr Urlaub bestehen. Resturlaub bleibt oft länger