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Tag: 13. Januar 2026

Urlaub kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber richtig informiert

Früher galt der Grundsatz, dass Urlaub zum Jahresende verfällt, wenn er nicht genommen wurde. Heute ist klar: Ein automatischer Verfall ist nicht mehr zulässig. Arbeitgeber haben eine aktive Hinweispflicht Urlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie vorher: Ohne diesen Hinweis bleibt Ihr Urlaub bestehen. Resturlaub bleibt oft länger

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