
Kündigungsfristen verlängern sich automatisch mit der Betriebszugehörigkeit
Viele Arbeitgeber orientieren sich an der Grundregel von vier Wochen Kündigungsfrist. Doch das Gesetz sieht eine automatische Verlängerung vor – und zwar einseitig zulasten des Arbeitgebers. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigen die gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich an. Die gesetzliche Grundregel Zu Beginn gilt:Vier Wochen zum fünfzehnten Tag oder zum Monatsende. Ab dem