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Ein überraschender Gehaltseingang freut jeden — doch was, wenn sich später herausstellt: Der Arbeitgeber hat Dir versehentlich zu viel gezahlt?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Geld zurückfordern.
Aber: Unter bestimmten Voraussetzungen darfst Du das zu viel gezahlte Gehalt behalten.
Rückforderung: die rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen zur Rückforderung überzahlter Beträge finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer in § 818 Abs. 3 BGB.
Demnach gilt:
„Die Verpflichtung zum Wertersatz entfällt, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.“
Heißt konkret: Wenn Du das zu viel gezahlte Geld in gutem Glauben ausgegeben hast und nicht mehr bereichert bist, musst Du es unter Umständen nicht zurückzahlen.
Wann Du das Geld behalten darfst
Du darfst das Geld behalten, wenn Du es für außergewöhnliche Ausgaben genutzt hast, also für Dinge, die Du Dir ohne die Überzahlung nicht geleistet hättest.
Beispiele:
Luxusgüter wie Designer-Handtaschen oder Schmuck
Reisen oder besondere Freizeitaktivitäten
Anschaffungen außerhalb Deiner üblichen Lebenshaltungskosten
Der Gedanke dahinter: Da Du das Geld im Vertrauen auf dessen Rechtmäßigkeit ausgegeben hast, bist Du „entreichert“ und musst es nicht ersetzen.
Wann Du das Geld zurückzahlen musst
Wenn Du das zu viel gezahlte Gehalt für alltägliche Ausgaben verwendet hast, musst Du es in der Regel zurückerstatten. Dazu zählen etwa:
Miete und Nebenkosten
Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel
Kredit- oder Leasingraten
In solchen Fällen wird angenommen, dass Du durch die Überzahlung nicht ärmer geworden bist – das Geld hat lediglich Ausgaben ersetzt, die Du ohnehin gehabt hättest.
Vertragliche Ausnahmen beachten
Wichtig: Manche Arbeitsverträge schließen die Anwendung von § 818 Abs. 3 BGB ausdrücklich aus.
In diesem Fall bist Du verpflichtet, das überzahlte Gehalt zurückzuzahlen – unabhängig davon, wofür Du es verwendet hast.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich also, bevor Du das Geld gedanklich verplanst.
Fazit
Wenn Du versehentlich zu viel Gehalt bekommst, kann der Arbeitgeber es grundsätzlich zurückfordern.
Unter bestimmten Bedingungen – vor allem, wenn Du es in gutem Glauben und für außergewöhnliche Dinge ausgegeben hast – darfst Du es behalten (§ 818 Abs. 3 BGB).
Ein vertraglicher Ausschluss dieser Regelung kann die Situation allerdings verändern.
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