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Vertragsklauseln zu Überstunden: so werden sie rechtssicher

Viele Arbeitsverträge enthalten unklare oder unwirksame Regelungen zu Überstunden. Das führt häufig zu Streit oder zu Nachzahlungen für Arbeitgeber.

Pauschale Abgeltung ist meist unwirksam

Formulierungen wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ reichen nicht aus.
Die Klausel ist nur wirksam, wenn:

  • eine konkrete Zahl möglicher Überstunden genannt wird
  • der zeitliche Rahmen klar erkennbar ist
  • das Gehalt zur Belastung passt

Fehlen diese Angaben, ist die Klausel unwirksam.

Sonderregelung für leitende Angestellte

Nur bei Mitarbeitenden mit hoher Verantwortung und einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze kann eine umfassende Abgeltung zulässig sein.

Saubere Regelung verhindert teure Konflikte

Unklare Klauseln führen zu:

  • erheblichen Nachzahlungen
  • fehlender Planbarkeit
  • Streit mit Mitarbeitenden
  • rechtlichen Risiken

Fazit

Überstunden müssen präzise geregelt werden. Klare Verträge schützen Arbeitgeber.