Viele Arbeitsverträge enthalten unklare oder unwirksame Regelungen zu Überstunden. Das führt häufig zu Streit oder zu Nachzahlungen für Arbeitgeber.
Pauschale Abgeltung ist meist unwirksam
Formulierungen wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ reichen nicht aus.
Die Klausel ist nur wirksam, wenn:
- eine konkrete Zahl möglicher Überstunden genannt wird
- der zeitliche Rahmen klar erkennbar ist
- das Gehalt zur Belastung passt
Fehlen diese Angaben, ist die Klausel unwirksam.
Sonderregelung für leitende Angestellte
Nur bei Mitarbeitenden mit hoher Verantwortung und einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze kann eine umfassende Abgeltung zulässig sein.
Saubere Regelung verhindert teure Konflikte
Unklare Klauseln führen zu:
- erheblichen Nachzahlungen
- fehlender Planbarkeit
- Streit mit Mitarbeitenden
- rechtlichen Risiken
Fazit
Überstunden müssen präzise geregelt werden. Klare Verträge schützen Arbeitgeber.