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Viele Beschäftigte kennen die Situation: Der Urlaubsantrag ist gestellt, die Vorfreude auf die freie Zeit groß – doch dann kommt die Absage vom Arbeitgeber. Aber: Ein einfaches „Nein“ reicht rechtlich nicht aus.
Denn: Arbeitgeber müssen Urlaub grundsätzlich gewähren, solange keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegensprechen. Dein Urlaubsanspruch ist gesetzlich geschützt, und zwar durch § 7 des Bundesurlaubsgesetzes.
Was der Arbeitgeber darf – und was nicht
Arbeitgeber dürfen Urlaubsanträge nicht pauschal ablehnen. Eine Ablehnung ist nur dann rechtens, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen, zum Beispiel:
Ein personeller Engpass in einer Hochsaison
Unaufschiebbare Projekte, die Deine Anwesenheit erfordern
Überschneidungen mit zu vielen Urlaubsanträgen anderer Mitarbeitender
Wichtig: Die Begründung muss nachvollziehbar und konkret sein. Eine vage Aussage wie „Das passt uns gerade nicht“ ist nicht zulässig.
So gehst Du richtig vor, wenn Dein Urlaub abgelehnt wird
Je eher Du Deinen Urlaub einreichst, desto größer sind die Chancen, dass Dein Antrag genehmigt wird, insbesondere bei beliebten Zeiträumen wie Sommer oder Feiertagen.
Lass Dir die Ablehnung immer schriftlich und mit Begründung geben. Nur so kannst Du nachvollziehen, ob sie rechtlich haltbar ist.
Oft lässt sich ein Konflikt durch ein klärendes Gespräch mit der Führungskraft oder der Personalabteilung schnell lösen, zum Beispiel durch alternative Termine oder Kompromisse.
Wenn die Ablehnung unberechtigt ist und keine Einigung erzielt werden kann, hast Du das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Hier kann der Betriebsrat oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
Fazit
Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch ist klar geregelt, und ein einfaches „Nein“ Deines Arbeitgebers ist nicht das letzte Wort.
Mit einer frühzeitigen Planung, klarer Kommunikation und dem Wissen um Deine Rechte kannst Du Deine Erholung selbstbewusst einfordern.
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