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Viele Arbeitgeber sind irritiert, wenn Mitarbeitende trotz Krankschreibung verreisen. Doch das ist rechtlich nicht automatisch ein Problem. Entscheidend ist allein, ob die Reise Ihrer Genesung entgegensteht.
Erlaubt sind alle Aktivitäten, die den Heilungsprozess nicht behindern. Beispiele:
Verboten ist nur, was die Genesung verzögert.
Ein Arzt kann bestätigen, dass eine Reise:
ist. In solchen Fällen ist eine Reise völlig legitim.
Wichtig ist:
Urlaub trotz Krankheit kann medizinisch sinnvoll und rechtlich zulässig sein.