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14. Oktober 2025

Urlaub trotz Krankschreibung: Was erlaubt ist – und was nicht

Viele Beschäftigte fragen sich: Darf ich während einer Krankschreibung verreisen?
Die gute Nachricht: Ja, das ist grundsätzlich erlaubt – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass der Urlaub Deine Genesung nicht verzögert oder gefährdet. In manchen Fällen kann eine Reise sogar die Heilung unterstützen.

Warum Urlaub trotz AU erlaubt sein kann

Wenn Du krankgeschrieben bist, bedeutet das nicht automatisch, dass Du zu Hause bleiben musst. Wichtig ist, dass die geplante Reise im Einklang mit Deiner Erkrankung steht.

Beispiel:

Bei einer Atemwegserkrankung kann das Meeresklima besonders wohltuend sein.

Ein Tapetenwechsel kann bei psychischen Erkrankungen oder Erschöpfung die Genesung fördern.

Wann es kritisch wird

Nicht jede Reise passt zur Krankheitsdiagnose. Wenn Du mit einem gebrochenen Bein einen Skiurlaub planst oder mit einer schweren Grippe eine anstrengende Trekkingtour machst, kann das schnell zu Problemen führen.

In solchen Fällen kann der Arbeitgeber misstrauisch werden. Außerdem hat die Krankenkasse das Recht zu prüfen, ob der Urlaub heilungsförderlich oder -hemmend ist.

3 wichtige Tipps für eine sorgenfreie Reise

  1. Arzt konsultieren

Lass Dir von Deinem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen, dass die Reise Deiner Genesung nicht im Wege steht. So bist Du im Zweifelsfall abgesichert.

  1. Arbeitgeber informieren – nicht zwingend erforderlich

Grundsätzlich musst Du Deinen Arbeitgeber nicht über Deine Reise informieren, solange keine Pflicht zur Meldung des Aufenthaltsortes besteht und Du erreichbar bleibst. Ein offener Umgang kann aber Missverständnisse vermeiden.

  1. Krankenkasse bei Krankengeldbezug informieren

Wenn Du Krankengeld erhältst, musst Du Deine Krankenkasse über die geplante Reise informieren. Tust Du das nicht, kann das finanzielle Konsequenzen haben.

Fazit

Eine Reise während einer Krankschreibung ist nicht automatisch verboten. Sie kann sogar die Genesung fördern, vorausgesetzt, sie steht nicht im Widerspruch zur Krankheit. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, spricht vorher mit dem Arzt und informiert bei Krankengeldbezug auch die Krankenkasse.

So bleibst Du rechtlich und gesundheitlich auf der sicheren Seite.

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