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Blog_Weihnachtsgeld
17. November 2025

Steht mir Weihnachtsgeld zu?

Ho Ho Hoffentlich ja: wie es wirklich mit dem Weihnachtsgeld aussieht

Weihnachtsgeld ist wie Plätzchen im Büro: Alle freuen sich darüber, aber einen automatischen Rechtsanspruch gibt es nicht. Und nein, ein „Ich arbeite hier doch schon sooo lange“ Argument reicht leider nicht aus.

Damit du weißt, ob du dieses Jahr eine zusätzliche Sonderzahlung zu Weihnachten bekommst, findest du hier die wichtigsten Informationen. Verständlich erklärt und rechtlich sauber, perfekt um endlich Klarheit im Weihnachtsgeld Dschungel zu bekommen.

1. Weihnachtsgeld ist grundsätzlich freiwillig

So freiwillig wie Joggen bei Regen.

Klingt hart, ist aber die Realität: Arbeitgeber müssen gesetzlich kein Weihnachtsgeld zahlen.
Aber es gibt Ausnahmen, und diese können für viele Arbeitnehmer entscheidend sein.
In bestimmten Fällen entsteht doch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld.

2. Anspruch durch Arbeitsvertrag

Steht die Zahlung von Weihnachtsgeld ausdrücklich im Arbeitsvertrag, bedeutet das: Der Arbeitgeber muss zahlen.

Typische Formulierungen sind zum Beispiel:

  • „Der Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld in Höhe von …“
  • „Im November wird eine Sonderzahlung fällig.“

Achtung: Manche Arbeitsverträge enthalten einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt.
Das heißt: Der Arbeitgeber kann zahlen, er muss aber nicht.
Ist so ein Vorbehalt wirksam formuliert, kann die Lage unklar werden.

Merke: Was im Vertrag steht, zählt.

3. Anspruch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Viele Arbeitnehmer, zum Beispiel in der IG Metall oder bei ver.di, erhalten Weihnachtsgeld aufgrund tariflicher Regelungen.
Auch eine Betriebsvereinbarung kann die Zahlung festlegen.

Das bedeutet:
Gibt es eine tarifliche oder betriebliche Regelung, gibt es in der Regel auch einen Anspruch.

4. Anspruch durch betriebliche Übung

Die beliebteste Überraschung im Arbeitsrecht ist die sogenannte betriebliche Übung.

Sie greift, wenn

  • der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt hat
  • und die Zahlung jedes Jahr ungefähr gleich war.

Dann entsteht ein Anspruch aus Gewohnheitsrecht, selbst wenn nichts schriftlich vereinbart wurde.

Kurz gesagt: Dreimal gezahlt bedeutet: ab jetzt verpflichtend.

5. Weihnachtsgeld kürzen oder streichen: aber nicht ohne Grund

Arbeitgeber dürfen Weihnachtsgeld nicht einfach willkürlich streichen.
Es braucht rechtlich zulässige Gründe oder klare Regelungen.

Beispiele:

  • Die Zahlung ist an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 31.12.
  • Es liegen wirtschaftliche Gründe vor und diese wurden korrekt kommuniziert.
  • Im Vertrag steht ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt oder ein Widerrufsvorbehalt.

Wichtig: Eine solche Formulierung muss juristisch korrekt sein.
Ein „Wir zahlen freiwillig und irgendwie doch nicht“ ist kein wirksamer Vorbehalt.

6. Weihnachtsgeld bei Kündigung: Anspruch oder nicht?

Ob du beim Austritt Anspruch hast, hängt vom Zweck der Sonderzahlung ab.

a) Treueprämie
Sie soll Loyalität belohnen. Anspruch besteht meistens nur, wenn du bis Jahresende angestellt bist.

b) Leistungsprämie
Sie belohnt deine Arbeit. Hier ist oft ein anteiliger Anspruch möglich.

c) Mischform
Eine Mischung aus Treue und Leistung. Häufig sind ebenfalls anteilige Zahlungen denkbar.

Tipp: Die exakte Formulierung entscheidet.

7. Fazit: Weihnachtsgeld ist kein Geschenk, sondern eine Frage der Regelung

Zusammengefasst:

  • Es gibt kein Gesetz, das Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet.
  • Arbeitsverträge, Tarifverträge und betriebliche Übung können jedoch klare Ansprüche schaffen.
  • Ein Blick in die eigenen Unterlagen ist oft wertvoller als jeder Adventskalender.
  • Wenn dir etwas zusteht, sollte es am Ende auch auf deinem Konto landen.

Und falls du dir einen Arbeitgeber wünschst, bei dem Weihnachtsgeld nicht jedes Jahr ein Glücksspiel ist:
Dann weißt du, wo du uns findest.

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