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Viele Beschäftigte fragen sich, ob sie ihren Arbeitgeber über eine Behinderung oder Schwerbehinderung informieren müssen.
Die klare Antwort: Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht, Deine Behinderung offenzulegen.
Ob, wann und in welchem Umfang Du darüber sprichst, ist Deine persönliche Entscheidung. Dennoch kann eine Offenlegung in bestimmten Situationen Vorteile bringen.
Keine Offenlegungspflicht – Dein Recht auf Privatsphäre
Deine gesundheitlichen Informationen gehören zu Deinem höchstpersönlichen Lebensbereich. Arbeitgeber dürfen sie nicht ohne Deine Einwilligung erfragen. Auch bei einer Bewerbung musst Du keine Angaben zu einer Behinderung machen, sofern sie die Ausübung des Jobs nicht unmittelbar betrifft.
Das bedeutet:
Du darfst selbst entscheiden, ob Du Deine (Schwer-)Behinderung mitteilst.
Eine Verschwiegenheit kann nicht gegen Dich verwendet werden.
Wann Offenlegung sinnvoll sein kann
In bestimmten Fällen kann es hilfreich sein, offen mit dem Thema umzugehen, zum Beispiel wenn Du
Nachteilsausgleiche oder Sonderregelungen in Anspruch nehmen möchtest,
Anspruch auf Zusatzurlaub oder besondere Kündigungsschutzrechte hast,
technische oder organisatorische Unterstützung am Arbeitsplatz benötigst.
Diese Leistungen stehen schwerbehinderten Menschen rechtlich zu; Voraussetzung ist jedoch oft, dass der Arbeitgeber informiert ist.
Gesetzlicher Diskriminierungsschutz
Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Arbeitgeber sind verpflichtet, Benachteiligungen zu unterlassen und für Chancengleichheit zu sorgen.
Wer sich trotz Offenlegung benachteiligt fühlt, kann rechtlich dagegen vorgehen.
Beratung kann helfen
Wenn Du unsicher bist, ob Du Deine (Schwer-)Behinderung mitteilen solltest, kannst Du Dich vertrauensvoll beraten lassen, etwa durch
den Betriebsrat,
die Schwerbehindertenvertretung,
oder externe Beratungsstellen und Integrationsämter.
Fazit
Du musst Deinen Arbeitgeber nicht über eine (Schwer-)Behinderung informieren.
Aber: Eine freiwillige Offenlegung kann Dir Vorteile bringen, etwa Zugang zu Nachteilsausgleichen oder besonderem Kündigungsschutz.
Entscheidend ist, dass Du Dich dabei wohl und sicher fühlst.
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