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Viele Arbeitnehmer denken, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende automatisch verfällt. Das stimmt so jedoch nicht. Tatsächlich gibt es klare Regeln, die deinen Urlaubsanspruch schützen.
Hier erfährst du, was wirklich gilt und worauf du achten musst.
Grundsätzlich verfällt Resturlaub nicht einfach mit dem Jahreswechsel.
Er kann auf das neue Jahr übertragen werden, vor allem dann, wenn du deinen Urlaub aus wichtigen Gründen nicht nehmen konntest.
Dazu gehören:
In solchen Fällen bleibt dein Resturlaub bestehen und wird automatisch ins neue Jahr übertragen.
Auch wenn Resturlaub übertragen werden kann, gibt es eine wichtige Frist.
Üblicherweise muss der Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Wichtig ist jedoch:
Das bedeutet: Der Chef trägt eine Mitverantwortung dafür, dass dein Urlaub nicht verfällt.
Damit du deinen Urlaub nicht verlierst, solltest du aktiv werden.
Checkliste:
So bist du auf der sicheren Seite.
Resturlaub verschwindet nicht einfach.
Er kann übertragen werden und darf nur unter bestimmten Bedingungen verfallen.
Wichtig ist, dass du informiert bist und rechtzeitig handelst.
Und falls du nach einem Arbeitgeber suchst, der deine Erholung wirklich respektiert, weißt du ja, wo du uns findest.
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