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Resturlaub sorgt oft für Streit und Missverständnisse. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass er zum Jahresende verfällt. Doch das stimmt so nicht mehr.
Der Urlaub verfällt nicht automatisch. Er kann ins folgende Jahr übertragen werden, wenn:
Ohne korrekte Hinweise können Urlaubstage sogar über Jahre bestehen bleiben.
Diese Frist greift nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Hat der Arbeitgeber Sie nicht rechtzeitig über Urlaubsansprüche und den möglichen Verfall informiert, bleibt der Urlaub bestehen.
Arbeitgeber sollten:
Mit klaren Prozessen lässt sich Streit über Resturlaub zuverlässig vermeiden.