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Dienstreisen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Doch nicht jede Minute auf dem Weg zählt als Arbeitszeit. Der Unterschied ist wichtig, um Arbeitszeiten korrekt zu planen und Konflikte zu vermeiden.
Als Arbeitszeit gelten zum Beispiel:
Eine passive Zugfahrt oder ein Flug zum Einsatzort gelten nicht automatisch als Arbeitszeit.
Auch wenn die Reisezeit nicht als Arbeitszeit gilt, kann sie vergütungspflichtig sein. Das hängt ab von:
Viele Arbeitgeber müssen Reisezeiten vergüten, obwohl sie arbeitszeitrechtlich nicht zählen.
Empfehlenswert sind:
Nicht jede Reisezeit ist Arbeitszeit, aber jede Reisezeit braucht klare Regeln.