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Reisezeit
30. Dezember 2025

Reisezeit ist nicht immer Arbeitszeit: Das sollten Sie wissen

Dienstreisen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Doch nicht jede Minute auf dem Weg zählt als Arbeitszeit. Der Unterschied ist wichtig, um Arbeitszeiten korrekt zu planen und Konflikte zu vermeiden.

Reisezeit ist nur dann Arbeitszeit, wenn Sie aktiv arbeiten

Als Arbeitszeit gelten zum Beispiel:

  • das selbstständige Fahren eines Fahrzeugs
  • die Vorbereitung einer Präsentation während der Reise
  • berufliche Telefonate
  • das Schreiben von E-Mails

Eine passive Zugfahrt oder ein Flug zum Einsatzort gelten nicht automatisch als Arbeitszeit.

Vergütungspflicht kann dennoch bestehen

Auch wenn die Reisezeit nicht als Arbeitszeit gilt, kann sie vergütungspflichtig sein. Das hängt ab von:

  • vertraglichen Vereinbarungen
  • betrieblicher Übung
  • tariflichen Regeln

Viele Arbeitgeber müssen Reisezeiten vergüten, obwohl sie arbeitszeitrechtlich nicht zählen.

Klare Regelungen verhindern Missverständnisse

Empfehlenswert sind:

  • klare interne Reiserichtlinien
  • eindeutige Arbeitsverträge
  • transparente Kommunikation mit dem Team

Fazit

Nicht jede Reisezeit ist Arbeitszeit, aber jede Reisezeit braucht klare Regeln.