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Viele Arbeitnehmer:innen gehen davon aus, dass jede Reisezeit automatisch Arbeitszeit ist. Doch das stimmt so nicht.
Ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt, hängt davon ab, unter welchen Umständen die Reise erfolgt.
In Deutschland ist die Unterscheidung wichtig, weil sie Einfluss auf die Vergütung, die Arbeitszeitkonten und gesetzliche Arbeitszeitregelungen hat.
Wann Reisezeit als Arbeitszeit gilt
Reisezeit ist dann Arbeitszeit, wenn sie eng mit der beruflichen Tätigkeit verbunden ist oder währenddessen aktiv gearbeitet wird. Typische Beispiele:
Dienstreisen im Rahmen der Tätigkeit
Wenn Du zum Beispiel im Außendienst arbeitest und Deine Aufgabe es ist, Kunden oder Partner vor Ort zu besuchen, zählt die An- und Abreise zur Arbeitszeit.
Reisen während der regulären Arbeitszeit
Wenn Du innerhalb Deiner regulären Arbeitszeit von einem Einsatzort zu einem anderen reist, wird die Zeit als Arbeitszeit angerechnet.
Arbeiten während der Reise
Nutzt Du die Reisezeit aktiv zur Arbeit, etwa für Laptop-Arbeit im Zug, Telefonate oder die Vorbereitung von Terminen, wird auch diese Zeit als Arbeitszeit gewertet.
Wann Reisezeit nicht als Arbeitszeit gilt
Nicht jede Reise wird automatisch bezahlt oder angerechnet. Keine Arbeitszeit ist zum Beispiel:
Anreise zum Einsatzort außerhalb der regulären Arbeitszeit, wenn Du nicht arbeitest und die Reise nicht Teil Deiner eigentlichen Tätigkeit ist.
Anfahrt zum gewöhnlichen Arbeitsort, also von zu Hause ins Büro, zählt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit.
Passive Reisezeiten, bei denen keine Arbeitsleistung erbracht wird und keine berufliche Verpflichtung zur Nutzung der Zeit besteht.
Sonderfälle und Tarifverträge
Je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individueller Absprache können abweichende Regelungen gelten. Manche Arbeitgeber vergüten Reisezeiten ganz oder teilweise, auch wenn sie nicht gesetzlich als Arbeitszeit gelten.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die geltenden Tarifverträge lohnt sich also immer.
Fazit
Reisezeit ist nicht automatisch Arbeitszeit.
Sie wird nur dann angerechnet, wenn sie eng mit der beruflichen Tätigkeit verbunden ist oder währenddessen gearbeitet wird.
Wer häufig auf Dienstreisen ist, sollte klare Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen prüfen.
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