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Rechte_von_Teilzeitkräften
27. Dezember 2025

Rechte von Teilzeitkräften: Gleichbehandlung ist Pflicht

Teilzeit ist weit verbreitet, doch viele Arbeitgeber setzen die Rechte von Teilzeitkräften falsch um. Dabei gelten nahezu dieselben Regeln wie für Vollzeitkräfte.

Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Gleichbehandlung

Dazu gehören:

  • anteiliger Urlaub
  • gleiche Chancen auf Weiterbildung
  • Zugang zu internen Ausschreibungen
  • faire Gehaltssysteme
  • gleiche Aufstiegsmöglichkeiten

Eine Benachteiligung wegen Teilzeit ist unzulässig.

Klar geregelte Arbeitszeiten verhindern Konflikte

Wichtig sind:

  • feste Wochenstunden
  • definierte Einsatzzeiten
  • klare Pausenregeln
  • eindeutige Vertretungsregelungen

Unklare Formulierungen führen schnell zu ungeplanter Mehrarbeit.

Mehrarbeit ist keine automatische Pflicht

Teilzeitkräfte müssen Mehrarbeit nur leisten, wenn:

  • dies vertraglich eindeutig vereinbart ist
  • oder dringende betriebliche Gründe vorliegen

Ein automatischer Anspruch auf zusätzliche Stunden besteht nicht.

Fazit

Teilzeit bedeutet nicht weniger Rechte – lediglich eine andere Verteilung der Arbeitszeit.