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Teilzeit ist weit verbreitet, doch viele Arbeitgeber setzen die Rechte von Teilzeitkräften falsch um. Dabei gelten nahezu dieselben Regeln wie für Vollzeitkräfte.
Dazu gehören:
Eine Benachteiligung wegen Teilzeit ist unzulässig.
Wichtig sind:
Unklare Formulierungen führen schnell zu ungeplanter Mehrarbeit.
Teilzeitkräfte müssen Mehrarbeit nur leisten, wenn:
Ein automatischer Anspruch auf zusätzliche Stunden besteht nicht.
Teilzeit bedeutet nicht weniger Rechte – lediglich eine andere Verteilung der Arbeitszeit.