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Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob die Probezeit eigentlich verlängert werden darf. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber nach sechs Monaten noch unsicher wirkt oder plötzlich mehr Zeit fordert. Die kurze Antwort ist überraschend klar: Die Probezeit darf nicht länger als sechs Monate sein. Punkt.
Das gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag bereits sechs Monate stehen. Eine Verlängerung über diese Grenze hinaus ist rechtlich nicht möglich.
Die maximale Dauer der Probezeit ist gesetzlich vorgegeben. Sie dient dazu, beiden Seiten die Möglichkeit zu geben, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit passt.
Mehr als sechs Monate sollen es jedoch nicht werden. Das schützt Arbeitnehmer davor, zu lange in einem unsicheren Zustand zu bleiben.
Der Arbeitgeber kann also:
Eine Verlängerung über diese Grenze wäre nicht wirksam, auch wenn du sie unterschreiben würdest.
Wenn deine Probezeit bereits sechs Monate beträgt, hast du Klarheit.
Nach Ablauf dieser Zeit greift der volle Kündigungsschutz und die ordentlichen Kündigungsfristen werden länger.
Falls dein Arbeitgeber trotzdem versucht, die Probezeit zu verlängern, gilt:
Kurz gesagt: Du bist auf der sicheren Seite.
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wie klar diese Regelung ist. Und genau deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich immer, aber manchmal ist das Gesetz noch klarer als jede Formulierung auf Papier.
Und falls du dir einen Arbeitgeber wünschst, der solche Themen transparent und fair kommuniziert, weißt du ja, wo du uns findest.
JOBBEAST.
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