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Probezeit_hat_klare_Grenzen
23. Dezember 2025

Probezeit hat klare Grenzen: maximal sechs Monate

Die Probezeit ist ein wichtiges Instrument, um neue Mitarbeitende einzuschätzen. Doch viele Arbeitgeber übersehen, dass sie gesetzlich begrenzt ist. Nach § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern. Alles, was vertraglich darüber hinaus vereinbart wird, ist unwirksam.

Die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur innerhalb der Probezeit

Während der Probezeit gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Diese kann jederzeit ausgesprochen werden – ohne festen Kündigungstermin.
Sobald die sechs Monate vorbei sind, gelten automatisch die regulären gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

Was passiert bei zu langer Probezeit im Vertrag

Wenn eine Probezeit von beispielsweise zehn Monaten vereinbart wird, hat das folgende Konsequenzen:

  • Die Probezeit endet trotzdem nach sechs Monaten
  • Die verkürzte Kündigungsfrist gilt danach nicht mehr
  • Arbeitgeber können sich durch falsche Fristen schnell in rechtliche Schwierigkeiten bringen

Sinnvolle Alternative: befristete Verträge

Wenn sechs Monate nicht ausreichen, bietet sich eine Befristung an:

  • sachgrundlos bis zu zwei Jahren
  • mit Sachgrund flexibel auch länger

Fazit

Die Probezeit ist auf sechs Monate begrenzt. Alles darüber hinaus kann schnell dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam wird.