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Privat_ist_Privat
20. Dezember 2025

Privat bleibt privat: Social Media dürfen Sie nicht überwachen

Viele Arbeitgeber werfen einen Blick auf die Social-Media-Profile ihrer Mitarbeitenden. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange Inhalte öffentlich sichtbar sind. Aber: Eine systematische Überwachung ist rechtswidrig.

Öffentlich sichtbar heißt nicht freigegeben

Der Datenschutz schützt auch Ihr digitales Leben. Unzulässig sind:

  • regelmäßige Kontrolle Ihrer Profile
  • verdecktes Ausspähen
  • Fake-Profile
  • die Auswertung privater Inhalte

Sie behalten Ihr Recht auf Privatsphäre.

Klare Richtlinien schaffen Transparenz

Eine gute Social-Media-Richtlinie regelt:

  • was Mitarbeitende posten dürfen
  • was Arbeitgeber erwarten
  • wie das Unternehmen online auftreten möchte

Fazit

Vertrauen ist die beste Grundlage. Online-Überwachung ist tabu.