Viele Arbeitgeber werfen einen Blick auf die Social-Media-Profile ihrer Mitarbeitenden. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange Inhalte öffentlich sichtbar sind. Aber: Eine systematische Überwachung ist rechtswidrig.
Öffentlich sichtbar heißt nicht freigegeben
Der Datenschutz schützt auch Ihr digitales Leben. Unzulässig sind:
- regelmäßige Kontrolle Ihrer Profile
- verdecktes Ausspähen
- Fake-Profile
- die Auswertung privater Inhalte
Sie behalten Ihr Recht auf Privatsphäre.
Klare Richtlinien schaffen Transparenz
Eine gute Social-Media-Richtlinie regelt:
- was Mitarbeitende posten dürfen
- was Arbeitgeber erwarten
- wie das Unternehmen online auftreten möchte
Fazit
Vertrauen ist die beste Grundlage. Online-Überwachung ist tabu.