JOBBEAST. Die Evolution der Jobbörse.
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Viele Arbeitgeber werfen einen Blick auf die Social-Media-Profile ihrer Mitarbeitenden. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange Inhalte öffentlich sichtbar sind. Aber: Eine systematische Überwachung ist rechtswidrig.
Der Datenschutz schützt auch Ihr digitales Leben. Unzulässig sind:
Sie behalten Ihr Recht auf Privatsphäre.
Eine gute Social-Media-Richtlinie regelt:
Vertrauen ist die beste Grundlage. Online-Überwachung ist tabu.