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Überstunden
24. November 2025

Nicht alle Überstunden sind automatisch mit dem Gehalt abgegolten

Viele Arbeitnehmer glauben, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden müssen, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass sie mit dem Gehalt abgegolten sind. Doch das stimmt so nicht.
Es gibt klare rechtliche Grenzen, und diese schützen dich.

Überstunden sind nicht einfach mit dem Gehalt abgegolten

Der Satz „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ taucht in vielen Verträgen auf.
Aber: Für die meisten Beschäftigten ist eine solche Klausel nicht wirksam.

Nur eine sehr kleine Gruppe fällt in diese Ausnahme:

  • echte Führungskräfte
  • mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
  • mit deutlich überdurchschnittlicher Verantwortung

Nur in diesen Fällen geht das Gesetz davon aus, dass Überstunden Teil der Gesamtvergütung sind.

Für alle anderen gilt: Überstunden müssen bezahlt oder ausgeglichen werden

Zählst du nicht zu dieser Gruppe, dann müssen Überstunden:

  • bezahlt werden

oder

  • durch Freizeit ausgeglichen werden

Und zwar klar nachvollziehbar.
Ein pauschaler Hinweis im Arbeitsvertrag reicht nicht.

Arbeitgeber müssen transparent regeln, wie Überstunden entstehen und wie sie vergütet werden.

Warum ist das so

Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Arbeitnehmer unbegrenzt Überstunden leisten, ohne dafür einen fairen Ausgleich zu bekommen.
Vor allem Beschäftigte mit normalen Gehältern sollen geschützt werden.

Deshalb gilt:

  • keine pauschale Abgeltung
  • klare Regeln im Vertrag
  • Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich

Hast du das schon gewusst

Viele Arbeitnehmer sind überrascht, dass die weit verbreitete Formulierung im Vertrag oft gar nicht gilt.
Gerade wenn du regelmäßig über deine Arbeitszeit hinaus arbeitest, solltest du deine Rechte kennen.

Wenn du also Überstunden machst, stehen dir in den meisten Fällen Geld oder Freizeit zu.

Und falls du einen Arbeitgeber suchst, der solche Regelungen fair und transparent gestaltet, weißt du ja, wo du uns findest.

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