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Viele Arbeitnehmer glauben, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden müssen, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass sie mit dem Gehalt abgegolten sind. Doch das stimmt so nicht.
Es gibt klare rechtliche Grenzen, und diese schützen dich.
Der Satz „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ taucht in vielen Verträgen auf.
Aber: Für die meisten Beschäftigten ist eine solche Klausel nicht wirksam.
Nur eine sehr kleine Gruppe fällt in diese Ausnahme:
Nur in diesen Fällen geht das Gesetz davon aus, dass Überstunden Teil der Gesamtvergütung sind.
Zählst du nicht zu dieser Gruppe, dann müssen Überstunden:
oder
Und zwar klar nachvollziehbar.
Ein pauschaler Hinweis im Arbeitsvertrag reicht nicht.
Arbeitgeber müssen transparent regeln, wie Überstunden entstehen und wie sie vergütet werden.
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Arbeitnehmer unbegrenzt Überstunden leisten, ohne dafür einen fairen Ausgleich zu bekommen.
Vor allem Beschäftigte mit normalen Gehältern sollen geschützt werden.
Deshalb gilt:
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, dass die weit verbreitete Formulierung im Vertrag oft gar nicht gilt.
Gerade wenn du regelmäßig über deine Arbeitszeit hinaus arbeitest, solltest du deine Rechte kennen.
Wenn du also Überstunden machst, stehen dir in den meisten Fällen Geld oder Freizeit zu.
Und falls du einen Arbeitgeber suchst, der solche Regelungen fair und transparent gestaltet, weißt du ja, wo du uns findest.
JOBBEAST
Jobs, die zu dir passen und Rechte, die du kennen musst.