JOBBEAST. Die Evolution der Jobbörse.
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Minijobberinnen und Minijobber werden vielfach als Mitarbeitende mit eingeschränkten Rechten betrachtet. Doch das Arbeitsrecht macht keine solchen Klassenunterschiede.
Dazu gehören:
Gerade in flexiblen Arbeitsmodellen sind wichtig:
Geringfügig Beschäftigte verdienen volle Wertschätzung und rechtssichere Rahmenbedingungen.