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Lohnfortzahlung
16. Dezember 2025

Lohnfortzahlung bei Krankheit richtig handhaben

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist für Arbeitgeber verpflichtend, doch viele kennen die Details nicht genau oder machen Fehler bei der Umsetzung.

Anspruch besteht ab vier Wochen Betriebszugehörigkeit

Nach diesem Zeitraum haben Sie Anspruch auf:

  • volle Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen
  • pro Krankheitsfall
  • pünktliche Abrechnung

Erneute Erkrankung kann derselbe Fall sein

Wenn dieselbe Krankheit erneut auftritt, kann dies als fortlaufender Krankheitsfall gelten. In diesem Fall beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum nicht von vorne.

Arbeitgeber dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag verlangen

Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen.

Fazit

Rechtssichere Prozesse sorgen für klare Abläufe und vermeiden Streit über die Lohnfortzahlung.