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Viele Arbeitgeber orientieren sich an der Grundregel von vier Wochen Kündigungsfrist. Doch das Gesetz sieht eine automatische Verlängerung vor – und zwar einseitig zulasten des Arbeitgebers. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigen die gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich an.
Zu Beginn gilt:
Vier Wochen zum fünfzehnten Tag oder zum Monatsende.
Ab dem zweiten Jahr im Betrieb beginnt die gesetzliche Staffelung.
Wichtig: Diese Fristen gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Für Sie als Mitarbeitende bleibt in der Regel die kurze Grundfrist bestehen.
Viele Kündigungen scheitern an:
Das führt schnell zu verspäteten Kündigungen und unnötigen Kosten.
Längere Betriebszugehörigkeit bedeutet eine längere Kündigungsfrist. Arbeitgeber müssen diese gesetzliche Staffel zwingend beachten.