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Viele glauben, eine Krankschreibung schütze vor einer Kündigung. Das ist falsch. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verhindert keine Kündigung und schwächt sie auch nicht automatisch ab. Entscheidend bleibt allein der Kündigungsgrund – nicht Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Kündigung.
Eine Kündigung ist möglich:
Der Zeitpunkt Ihrer Krankmeldung hat deshalb keine Schutzwirkung.
Für eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Negative Gesundheitsprognose
Es muss absehbar sein, dass auch künftig Fehlzeiten auftreten.
Erhebliche Beeinträchtigung des Betriebes
Zum Beispiel durch hohen Vertretungsaufwand, organisatorische Probleme oder Terminverzug.
Interessenabwägung
Die Interessen des Unternehmens müssen überwiegen. Dabei zählen insbesondere Dauer der Beschäftigung, Alter und soziale Situation.
Erhöhten Schutz haben:
Hier sind zusätzliche Genehmigungen oder Zustimmungen erforderlich.
Eine Krankschreibung macht niemanden unkündbar. Sie verändert lediglich, wie sorgfältig Arbeitgeber ihre Entscheidung begründen müssen.