Viele glauben, eine Krankschreibung schütze vor einer Kündigung. Das ist falsch. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verhindert keine Kündigung und schwächt sie auch nicht automatisch ab. Entscheidend bleibt allein der Kündigungsgrund – nicht Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Kündigung.
Eine AU schützt nicht vor einer Kündigung
Eine Kündigung ist möglich:
- während einer Krankschreibung
- trotz einer Krankschreibung
- aus verhaltensbedingten Gründen
- aus betriebsbedingten Gründen
- sogar wegen Krankheit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Der Zeitpunkt Ihrer Krankmeldung hat deshalb keine Schutzwirkung.
Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, aber streng geregelt
Für eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Negative Gesundheitsprognose
Es muss absehbar sein, dass auch künftig Fehlzeiten auftreten.
Erhebliche Beeinträchtigung des Betriebes
Zum Beispiel durch hohen Vertretungsaufwand, organisatorische Probleme oder Terminverzug.
Interessenabwägung
Die Interessen des Unternehmens müssen überwiegen. Dabei zählen insbesondere Dauer der Beschäftigung, Alter und soziale Situation.
Ausnahme: Sonderkündigungsschutz
Erhöhten Schutz haben:
- Schwangere
- Mitarbeitende in Elternzeit
- Schwerbehinderte
- Betriebsräte
Hier sind zusätzliche Genehmigungen oder Zustimmungen erforderlich.
Fazit
Eine Krankschreibung macht niemanden unkündbar. Sie verändert lediglich, wie sorgfältig Arbeitgeber ihre Entscheidung begründen müssen.