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Krankheit_Kündigung
14. Oktober 2025

Kündigung trotz Krankheit: Das ist in Deutschland tatsächlich erlaubt 

Viele Beschäftigte glauben, dass eine Krankschreibung automatisch vor einer Kündigung schützt. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt nicht vor einer Kündigung.

Tatsächlich kann eine Kündigung auch während einer bestehenden Krankheit ausgesprochen werden – und in bestimmten Fällen sogar wegen der Krankheit selbst.

Kündigung während einer Krankheit ist möglich

Wenn Du krankgeschrieben bist, darf Dein Arbeitgeber Dich grundsätzlich kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du zu Hause bist oder im Krankenhaus.
Wichtig ist: Die Krankheit verhindert die Kündigung nicht, sie kann aber Auswirkungen auf die Begründung und Wirksamkeit haben.

Ein typisches Beispiel:

Ein Arbeitgeber spricht während einer Krankheit eine betriebsbedingte Kündigung aus.

Auch in diesem Fall ist die Kündigung rechtlich wirksam, sofern die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften eingehalten werden.

Kündigung wegen Krankheit – unter bestimmten Bedingungen

In Deutschland kann eine Kündigung wegen Krankheit nur unter engen Voraussetzungen erfolgen. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt, dass

eine negative Gesundheitsprognose vorliegt (das bedeutet, die Genesung ist langfristig nicht absehbar),

die Krankheit zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs führt, zum Beispiel durch häufige Ausfälle,

eine Interessenabwägung ergibt, dass die Kündigung für den Arbeitgeber zumutbar ist.

Eine einmalige Erkrankung reicht in der Regel nicht aus, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen – etwa Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder Betriebsratsmitglieder – genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Auch bei Krankheit gelten hier strengere Regeln. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber zusätzliche Genehmigungen einholen, zum Beispiel vom Integrationsamt.

Fazit

Krankheit schützt nicht vor Kündigung.
Sowohl während einer Krankheit als auch wegen einer Krankheit kann eine Kündigung rechtlich zulässig sein – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer betroffen ist, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um seine Rechte zu wahren.

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