JOBBEAST. Die Evolution der Jobbörse.
Hier findest Du alle Hilfeartikel rund um das Thema Jobsuche.
Viele Beschäftigte sind überrascht, wenn sie hören: In Deutschland darf eine Kündigung nicht „einfach so“ ausgesprochen werden.
Damit eine Kündigung rechtlich wirksam ist, muss sie auf einen der drei gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe gestützt sein.
Diese sind:
a. verhaltensbedingt
b. betriebsbedingt
c. personenbedingt
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung geht es um ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Typische Beispiele:
wiederholtes unentschuldigtes Fehlen,
beharrliche Arbeitsverweigerung,
Beleidigungen oder Mobbing von Kolleg:innen,
Diebstahl oder Betrug.
In der Regel muss der Arbeitgeber vorher abmahnen, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig ist.
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen wegfällt.
Beispiele:
Umstrukturierungen,
Schließung von Abteilungen oder Standorten,
Auftragsrückgang oder wirtschaftliche Notlage.
Der Arbeitgeber muss nach dem Kündigungsschutzgesetz eine soziale Auswahl treffen – also prüfen, wen die Kündigung am wenigsten hart trifft, zum Beispiel unter Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Umstände seine Arbeit dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Typische Gründe:
lang andauernde Krankheit mit negativer Gesundheitsprognose,
Verlust einer notwendigen Arbeitserlaubnis,
Entzug des Führerscheins bei fahrrelevanten Tätigkeiten.
Hier geht es nicht um ein Fehlverhalten, sondern um objektive persönliche Hinderungsgründe.
Besonderheit: Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines Kündigungsgrundes beendet werden. Trotzdem gelten auch hier gesetzliche Mindestkündigungsfristen und der Schutz vor Diskriminierung.
Fazit
In Deutschland sind nur drei Kündigungsgründe zulässig: verhaltensbedingt, betriebsbedingt und personenbedingt.
Jede Kündigung muss begründbar und rechtlich haltbar sein. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln, da Fristen zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage kurz sind (in der Regel drei Wochen).
Folge uns für mehr Karrieretipps rund um Arbeitsrecht, Rechte und Pflichten im Job sowie Bewerbung.