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Kündigungen wegen Krankheit gehören zu den komplexesten und sensibelsten Fällen im Arbeitsrecht. Sie sind möglich, aber nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit und zu teuren Rechtsfolgen.
Negative Gesundheitsprognose
Es muss absehbar sein, dass Sie auch in Zukunft häufig oder dauerhaft krankheitsbedingt ausfallen.
Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
Ihre Fehlzeiten müssen den Betrieb spürbar belasten, zum Beispiel durch:
Interessenabwägung
Das Unternehmen muss nachweisen, dass seine Interessen schwerer wiegen als Ihre. Dabei zählen:
Wenn Sie länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden. Dieses Verfahren:
Kündigungen wegen Krankheit sind möglich – aber nur mit sauberer Vorbereitung, klarer Dokumentation und vollständiger Abwägung.