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Krankheitsbedingte_Kündigung
6. Dezember 2025

Krankheitsbedingte Kündigung: was Arbeitgeber beachten müssen

Kündigungen wegen Krankheit gehören zu den komplexesten und sensibelsten Fällen im Arbeitsrecht. Sie sind möglich, aber nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit und zu teuren Rechtsfolgen.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Negative Gesundheitsprognose
Es muss absehbar sein, dass Sie auch in Zukunft häufig oder dauerhaft krankheitsbedingt ausfallen.

Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
Ihre Fehlzeiten müssen den Betrieb spürbar belasten, zum Beispiel durch:

  • hohe Vertretungskosten
  • organisatorische Probleme
  • Verzögerungen in Projekten
  • Überbelastung des Teams

Interessenabwägung
Das Unternehmen muss nachweisen, dass seine Interessen schwerer wiegen als Ihre. Dabei zählen:

  • Beschäftigungsdauer
  • Alter
  • soziale Situation
  • bisherige Krankheitsverläufe
  • mögliche Alternativen im Betrieb

Rolle des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Wenn Sie länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden. Dieses Verfahren:

  • verhindert keine Kündigung
  • kann aber entscheidend für die Wirksamkeit sein
  • zeigt, dass mildere Mittel geprüft wurden

Häufige Fehler in der Praxis

  • keine nachvollziehbare Prognose
  • fehlende medizinische Einschätzung
  • unzureichende Dokumentation
  • keine oder fehlerhafte Interessenabwägung
  • fehlendes Angebot eines Eingliederungsmanagements

Fazit

Kündigungen wegen Krankheit sind möglich – aber nur mit sauberer Vorbereitung, klarer Dokumentation und vollständiger Abwägung.