Kündigungen wegen Krankheit gehören zu den komplexesten und sensibelsten Fällen im Arbeitsrecht. Sie sind möglich, aber nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit und zu teuren Rechtsfolgen.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Negative Gesundheitsprognose
Es muss absehbar sein, dass Sie auch in Zukunft häufig oder dauerhaft krankheitsbedingt ausfallen.
Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
Ihre Fehlzeiten müssen den Betrieb spürbar belasten, zum Beispiel durch:
- hohe Vertretungskosten
- organisatorische Probleme
- Verzögerungen in Projekten
- Überbelastung des Teams
Interessenabwägung
Das Unternehmen muss nachweisen, dass seine Interessen schwerer wiegen als Ihre. Dabei zählen:
- Beschäftigungsdauer
- Alter
- soziale Situation
- bisherige Krankheitsverläufe
- mögliche Alternativen im Betrieb
Rolle des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Wenn Sie länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden. Dieses Verfahren:
- verhindert keine Kündigung
- kann aber entscheidend für die Wirksamkeit sein
- zeigt, dass mildere Mittel geprüft wurden
Häufige Fehler in der Praxis
- keine nachvollziehbare Prognose
- fehlende medizinische Einschätzung
- unzureichende Dokumentation
- keine oder fehlerhafte Interessenabwägung
- fehlendes Angebot eines Eingliederungsmanagements
Fazit
Kündigungen wegen Krankheit sind möglich – aber nur mit sauberer Vorbereitung, klarer Dokumentation und vollständiger Abwägung.