Viele Arbeitgeber glauben, eine Krankschreibung bedeute strikte Bettruhe. Das stimmt nicht. Mitarbeitende dürfen alles tun, was ihrer Genesung nicht schadet.
Erlaubt ist, was die Genesung fördert
Zum Beispiel:
- Spaziergänge
- Besorgungen
- leichte sportliche Aktivität
- Reisen, wenn medizinisch unbedenklich
Verboten ist nur, was die Krankheit verschlimmert oder ärztlichen Vorgaben widerspricht.
Arbeitgeber sollten nicht voreilig urteilen
Gesehen zu werden bedeutet nicht, arbeitsfähig zu sein.
Arbeit ist oft belastender als private Aktivitäten.
Fazit
Entscheidend ist nicht die Aktivität, sondern die Frage, ob sie die Genesung unterstützt.