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Kündigungsschutz
5. Dezember 2025

In den ersten sechs Monaten hast du keinen Kündigungsschutz

Viele Arbeitnehmer glauben, dass der Kündigungsschutz automatisch mit Beginn der Probezeit gilt oder dass eine kürzere Probezeit auch früheren Kündigungsschutz bedeutet. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Die Wahrheit ist: Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten, ganz egal wie lang die Probezeit vereinbart wurde.

Warum gibt es eine Wartezeit von sechs Monaten

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt erst, wenn du:

  • mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt bist
  • und das Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter hat

Diese sechs Monate nennt man Wartezeit. Sie gilt unabhängig davon, ob deine Probezeit drei Monate, sechs Monate oder gar nicht vereinbart wurde.

Probezeit und Kündigungsschutz sind nicht dasselbe

Viele verwechseln Probezeit und Kündigungsschutz.
Wichtig zu wissen:

  • die Probezeit regelt meist nur die verkürzte Kündigungsfrist
  • der Kündigungsschutz regelt, wann der Arbeitgeber Gründe für eine Kündigung braucht

Das bedeutet:
Auch wenn deine Probezeit nur drei Monate dauert, hast du trotzdem erst ab dem siebten Monat Kündigungsschutz.

Was bedeutet das für dich

In den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber relativ leicht kündigen, solange keine diskriminierenden oder rechtswidrigen Gründe vorliegen.
Nach Ablauf der Wartezeit wird es deutlich schwieriger, da dann das Kündigungsschutzgesetz greift.

Das heißt:

  • ab Monat sieben braucht der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund
  • betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe müssen klar vorliegen
  • du bist ab dann deutlich besser geschützt

Fazit: Der Kündigungsschutz beginnt erst nach sechs Monaten

Ganz egal, wie deine Probezeit geregelt ist:
Der gesetzliche Kündigungsschutz startet erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit.

Viele Arbeitnehmer wissen das nicht und sind überrascht.
Umso wichtiger ist es, gut informiert zu sein und die Unterschiede zwischen Probezeit und Kündigungsschutz zu kennen.

Und falls du dir einen Arbeitgeber wünschst, der fair, transparent und langfristig denkt, weißt du ja, wo du uns findest.

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