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Viele Arbeitnehmer glauben, dass der Kündigungsschutz automatisch mit Beginn der Probezeit gilt oder dass eine kürzere Probezeit auch früheren Kündigungsschutz bedeutet. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Die Wahrheit ist: Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten, ganz egal wie lang die Probezeit vereinbart wurde.
Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt erst, wenn du:
Diese sechs Monate nennt man Wartezeit. Sie gilt unabhängig davon, ob deine Probezeit drei Monate, sechs Monate oder gar nicht vereinbart wurde.
Viele verwechseln Probezeit und Kündigungsschutz.
Wichtig zu wissen:
Das bedeutet:
Auch wenn deine Probezeit nur drei Monate dauert, hast du trotzdem erst ab dem siebten Monat Kündigungsschutz.
In den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber relativ leicht kündigen, solange keine diskriminierenden oder rechtswidrigen Gründe vorliegen.
Nach Ablauf der Wartezeit wird es deutlich schwieriger, da dann das Kündigungsschutzgesetz greift.
Das heißt:
Ganz egal, wie deine Probezeit geregelt ist:
Der gesetzliche Kündigungsschutz startet erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit.
Viele Arbeitnehmer wissen das nicht und sind überrascht.
Umso wichtiger ist es, gut informiert zu sein und die Unterschiede zwischen Probezeit und Kündigungsschutz zu kennen.
Und falls du dir einen Arbeitgeber wünschst, der fair, transparent und langfristig denkt, weißt du ja, wo du uns findest.
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