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Viele Beschäftigte wünschen sich mehr Flexibilität im Arbeitsalltag, insbesondere durch die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch was viele nicht wissen:
In Deutschland gibt es aktuell kein allgemeines gesetzliches Recht auf Homeoffice.
Das bedeutet: Arbeitnehmer dürfen nicht eigenständig entscheiden, ob sie ihre Arbeit ins Homeoffice verlegen. Dies ist nur möglich, wenn
der Arbeitgeber zustimmt oder
tarifvertragliche, betriebliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen dies ausdrücklich vorsehen.
Homeoffice ist Verhandlungssache
Ob und in welchem Umfang Homeoffice möglich ist, hängt in der Praxis oft von betrieblichen Strukturen, der Aufgabenverteilung und der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.
Viele Unternehmen setzen mittlerweile auf hybride Arbeitsmodelle, die Büro- und Heimarbeit kombinieren. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht, die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.
Arbeitszeitgesetz gilt auch im Homeoffice
Wer von zu Hause arbeitet, ist nicht von arbeitsrechtlichen Vorgaben befreit. Das Arbeitszeitgesetz gilt uneingeschränkt, auch im heimischen Büro. Dazu gehören unter anderem:
Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden (in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden, wenn im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden).
Vorgeschriebene Ruhepausen, zum Beispiel 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen: mindestens 11 Stunden.
Das bedeutet: Auch im Homeoffice müssen Arbeitszeiten dokumentiert und gesetzliche Pausen eingehalten werden.
Fazit
Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice existiert in Deutschland derzeit nicht. Wer flexibel von zu Hause aus arbeiten möchte, sollte mit dem Arbeitgeber klare Absprachen treffen – idealerweise schriftlich geregelt. Gleichzeitig gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie im Büro.
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