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Viele Menschen glauben, dass eine Kündigung per E Mail, per SMS oder per Messenger ausreicht. Doch das ist ein großer Irrtum.
Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer in Schriftform erfolgen, sonst ist sie rechtlich unwirksam.
Das ist eindeutig gesetzlich geregelt.
Der Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt klar vor, dass Kündigungen von Arbeitsverhältnissen nur wirksam sind, wenn sie:
Gleichzeitig stellt das Gesetz ausdrücklich klar: Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das bedeutet:
Nur eine echte, handschriftliche Original Unterschrift macht die Kündigung wirksam.
Wenn ein Arbeitgeber dir per E Mail kündigt, ist diese Kündigung nicht gültig.
Genauso ist eine Kündigung, die du deinem Arbeitgeber digital sendest, ebenfalls unwirksam.
Das hat klare Folgen:
Eine formfehlerhafte Kündigung zählt rechtlich nicht.
Eine gültige Kündigung muss:
Nur dann entfaltet sie rechtliche Wirkung.
Kündigungen müssen schriftlich und mit Original Unterschrift vorliegen.
Alles andere ist unwirksam und hat keine rechtlichen Folgen.
Das schützt beide Seiten und sorgt für klare und nachweisbare Entscheidungen.
Und wenn du einen Arbeitgeber suchst, der Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness ernst nimmt, weißt du ja, wo du uns findest.
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