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Du hast gekündigt und bereust deine Entscheidung
Das passiert vielen Arbeitnehmern. Doch was viele nicht wissen: Eine einmal ausgesprochene Kündigung lässt sich nicht einfach zurückziehen. Sie wirkt sofort und ist nicht davon abhängig, ob die andere Seite zustimmt oder nicht.
Warum das so ist und was du trotzdem tun kannst, erfährst du hier.
Rein rechtlich gilt: Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige Willenserklärung.
Das bedeutet:
Sobald die Kündigung beim Arbeitgeber angekommen ist, gilt sie als rechtsgültig.
Ein spontaner Rückzieher ist deshalb nicht möglich.
Auch wenn du die Kündigung selbst ausgesprochen hast, kannst du sie nur dann rückgängig machen, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Das bedeutet:
Lehnt der Arbeitgeber ab, bleibt die Kündigung bestehen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber die Rücknahme nicht akzeptiert, zum Beispiel:
Ob der Arbeitgeber zustimmt, liegt komplett in seiner Entscheidung.
Auch wenn eine Rücknahme schwierig ist, gibt es Möglichkeiten:
Manchmal sind Arbeitgeber offen für Gespräche, vor allem wenn du wertvolle Arbeit leistest.
Eine Kündigung ist endgültig, sobald sie beim Arbeitgeber angekommen ist.
Sie kann nicht einseitig zurückgenommen werden und nur mit Zustimmung beider Seiten aufgehoben werden.
Deshalb ist es wichtig, eine Kündigung gut zu überdenken und nicht aus spontaner Emotion heraus zu handeln.
Und wenn du einen neuen Arbeitgeber suchst, der dir von Anfang an ein gutes Gefühl gibt, weißt du ja, wo du uns findest.
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