JOBBEAST. Die Evolution der Jobbörse.

Mach Dich schlau, bevor’s ernst wird.

Hier findest Du alle Hilfeartikel rund um das Thema Jobsuche.

Kündigung_kann_man_nicht_einseitig_zurücknehmen
3. Dezember 2025

Eine Kündigung kann man nicht einseitig zurücknehmen

Du hast gekündigt und bereust deine Entscheidung
Das passiert vielen Arbeitnehmern. Doch was viele nicht wissen: Eine einmal ausgesprochene Kündigung lässt sich nicht einfach zurückziehen. Sie wirkt sofort und ist nicht davon abhängig, ob die andere Seite zustimmt oder nicht.

Warum das so ist und was du trotzdem tun kannst, erfährst du hier.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung

Rein rechtlich gilt: Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige Willenserklärung.
Das bedeutet:

  • sie wird wirksam, sobald sie dem Arbeitgeber zugeht
  • sie braucht keine Zustimmung oder Bestätigung
  • sie kann nicht ohne weiteres zurückgenommen werden

Sobald die Kündigung beim Arbeitgeber angekommen ist, gilt sie als rechtsgültig.
Ein spontaner Rückzieher ist deshalb nicht möglich.

Eine Rücknahme ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich

Auch wenn du die Kündigung selbst ausgesprochen hast, kannst du sie nur dann rückgängig machen, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.

Das bedeutet:

  • du bittest um Rücknahme
  • dein Arbeitgeber stimmt zu
  • nur dann kann das Arbeitsverhältnis wie zuvor fortgeführt werden

Lehnt der Arbeitgeber ab, bleibt die Kündigung bestehen.

Warum Arbeitgeber eine Rücknahme ablehnen können

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber die Rücknahme nicht akzeptiert, zum Beispiel:

  • die Stelle wurde bereits neu ausgeschrieben
  • interne Planungen wurden angepasst
  • das Vertrauensverhältnis gilt als gestört
  • die Kündigung wird als finale Entscheidung angesehen

Ob der Arbeitgeber zustimmt, liegt komplett in seiner Entscheidung.

Was kannst du tun, wenn du deine Kündigung bereust

Auch wenn eine Rücknahme schwierig ist, gibt es Möglichkeiten:

  • das Gespräch suchen und ehrlich erklären, warum du bleiben möchtest
  • anbieten, die entstandenen Probleme auszuräumen
  • eine neue Vereinbarung oder einen neuen Vertrag vorschlagen

Manchmal sind Arbeitgeber offen für Gespräche, vor allem wenn du wertvolle Arbeit leistest.

Fazit: Eine Kündigung sollte gut überlegt sein

Eine Kündigung ist endgültig, sobald sie beim Arbeitgeber angekommen ist.
Sie kann nicht einseitig zurückgenommen werden und nur mit Zustimmung beider Seiten aufgehoben werden.

Deshalb ist es wichtig, eine Kündigung gut zu überdenken und nicht aus spontaner Emotion heraus zu handeln.

Und wenn du einen neuen Arbeitgeber suchst, der dir von Anfang an ein gutes Gefühl gibt, weißt du ja, wo du uns findest.

JOBBEAST
Jobs, die zu dir passen und Entscheidungen, die sich richtig anfühlen.