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Diskriminierung
12. Dezember 2025

Eine abgelehnte Bewerbung kann ein Hinweis auf Diskriminierung sein

Du hast eine Bewerbung abgeschickt und eine Absage erhalten
Viele Bewerber fragen sich in diesem Moment: Darf ich den Grund erfahren
Rechtlich gesehen muss ein Unternehmen dir keinen Ablehnungsgrund nennen.
Doch die Sache ist nicht ganz so einfach.

Warum Unternehmen oft keine Gründe nennen

Nach deutschem Recht besteht keine Pflicht, Bewerbern zu erklären, warum sie abgelehnt wurden. Viele Unternehmen schweigen, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

Aber:
Das bedeutet nicht, dass du keine Rechte hast.
Im Gegenteil. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt dich vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess.

Wenn keine Gründe genannt werden: mögliches Indiz für Diskriminierung

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass eine fehlende Begründung ein Hinweis auf Diskriminierung sein kann.
Sie ist kein Beweis, aber ein Indiz, das im Streitfall berücksichtigt werden kann.

Typische Diskriminierungsmerkmale nach dem AGG sind zum Beispiel:

  • Herkunft
  • Geschlecht
  • Alter
  • Religion
  • Behinderung
  • sexuelle Identität

Wenn du den Eindruck hast, dass deine Bewerbung aus einem dieser Gründe abgelehnt wurde und das Unternehmen keinerlei Auskunft geben möchte, kann das ein Signal sein, genauer hinzuschauen.

Was kannst du tun, wenn du eine Begründung möchtest

Du kannst höflich nachfragen, zum Beispiel:

„Können Sie mir bitte ein kurzes Feedback geben, weshalb meine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde”

Das Unternehmen muss darauf nicht antworten.
Aber die Reaktion kann dir wertvolle Hinweise geben.

Was tun bei einem Verdacht auf Diskriminierung

Wenn du einen berechtigten Verdacht hast, kannst du:

  • deine Unterlagen und die Stellenanzeige prüfen
  • den Verlauf der Bewerbung dokumentieren
  • rechtlichen Rat einholen
  • prüfen, ob deine Situation unter das AGG fällt

Wichtig: du musst innerhalb von zwei Monaten handeln, wenn du Ansprüche geltend machen möchtest.

Fazit: Schweigen ist kein Beweis, aber ein wichtiges Signal

Auch wenn Unternehmen dir keinen Ablehnungsgrund nennen müssen, kann genau dieses Schweigen ein Hinweis auf mögliche Diskriminierung sein.
Das AGG schützt dich und gibt dir klare Rechte im Bewerbungsprozess.

Und wenn du einen Arbeitgeber möchtest, der transparent, fair und respektvoll handelt, weißt du ja, wo du uns findest.

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