JOBBEAST. Die Evolution der Jobbörse.
Hier findest Du alle Hilfeartikel rund um das Thema Jobsuche.
Du hast eine Bewerbung abgeschickt und eine Absage erhalten
Viele Bewerber fragen sich in diesem Moment: Darf ich den Grund erfahren
Rechtlich gesehen muss ein Unternehmen dir keinen Ablehnungsgrund nennen.
Doch die Sache ist nicht ganz so einfach.
Nach deutschem Recht besteht keine Pflicht, Bewerbern zu erklären, warum sie abgelehnt wurden. Viele Unternehmen schweigen, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.
Aber:
Das bedeutet nicht, dass du keine Rechte hast.
Im Gegenteil. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt dich vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess.
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass eine fehlende Begründung ein Hinweis auf Diskriminierung sein kann.
Sie ist kein Beweis, aber ein Indiz, das im Streitfall berücksichtigt werden kann.
Typische Diskriminierungsmerkmale nach dem AGG sind zum Beispiel:
Wenn du den Eindruck hast, dass deine Bewerbung aus einem dieser Gründe abgelehnt wurde und das Unternehmen keinerlei Auskunft geben möchte, kann das ein Signal sein, genauer hinzuschauen.
Du kannst höflich nachfragen, zum Beispiel:
„Können Sie mir bitte ein kurzes Feedback geben, weshalb meine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde”
Das Unternehmen muss darauf nicht antworten.
Aber die Reaktion kann dir wertvolle Hinweise geben.
Wenn du einen berechtigten Verdacht hast, kannst du:
Wichtig: du musst innerhalb von zwei Monaten handeln, wenn du Ansprüche geltend machen möchtest.
Auch wenn Unternehmen dir keinen Ablehnungsgrund nennen müssen, kann genau dieses Schweigen ein Hinweis auf mögliche Diskriminierung sein.
Das AGG schützt dich und gibt dir klare Rechte im Bewerbungsprozess.
Und wenn du einen Arbeitgeber möchtest, der transparent, fair und respektvoll handelt, weißt du ja, wo du uns findest.
JOBBEAST
Jobs, die zu dir passen und Bewerbungsprozesse, die fair bleiben.