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Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben. Der Anspruch ist zwar nicht im Detail gesetzlich geregelt, dennoch gibt es klare Rechtsgrundlagen, die dich schützen.
Eine davon ist der bekannte Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er besagt, dass du Sonderurlaub bekommst, wenn du unverschuldet und nur vorübergehend daran gehindert bist, deine Arbeit zu erfüllen und der Grund in deiner Person liegt.
Klingt erst einmal kompliziert, ist aber in der Praxis ganz einfach.
Sonderurlaub ist ein zusätzlicher, bezahlter Freistellungstag, der unabhängig von deinem regulären Jahresurlaub gewährt wird.
Er wird immer dann relevant, wenn persönliche Ereignisse eintreten, die deine Anwesenheit zwingend erfordern.
Wichtig ist dabei:
Auch wenn das Gesetz keine Liste mit konkreten Anlässen vorgibt, haben sich über viele Jahre typische Beispiele etabliert. Dazu gehören zum Beispiel:
In vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind die Anlässe sogar noch genauer geregelt.
Der Anspruch entfällt, wenn:
Sonderurlaub ist immer eine Ausnahme für besondere Situationen.
Viele Unternehmen regeln Sonderurlaub zusätzlich im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in internen Richtlinien.
Es lohnt sich, einen Blick hineinzuwerfen oder direkt nachzufragen, welche Regeln gelten.
Nicht vergessen: Wenn dein Arbeitgeber im Vertrag den Paragraf 616 ausschließt, kann der Anspruch entfallen. Deshalb ist es wichtig, gut informiert zu sein.
Ob Hochzeit, Umzug oder ein trauriger Anlass: Es gibt Situationen im Leben, in denen du nicht arbeiten kannst. Genau dafür gibt es den bezahlten Sonderurlaub.
Er hilft dir, die wichtigsten Momente im Leben zu bewältigen, ohne dass du finanziell belastet wirst.
Und falls du einen Arbeitgeber suchst, der solche Rechte respektiert und klar kommuniziert, weißt du ja, wo du uns findest.
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