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Viele Arbeitnehmer denken, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden muss. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Tatsächlich kann dein Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag eine AU verlangen.
Warum das so ist und was du darüber wissen solltest, erfährst du hier.
Das Gesetz schreibt nicht vor, ab wann eine AU Pflicht ist.
Stattdessen darf der Arbeitgeber selbst bestimmen, ab welchem Tag er einen Nachweis verlangt.
Das bedeutet:
Rechtlich ist das vollkommen zulässig.
Der Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes erlaubt es Arbeitgebern, frühzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen.
Das soll sicherstellen, dass Krankmeldungen transparent sind und Missbrauch verhindert wird.
Wichtig für dich:
Der Arbeitgeber hat hier also einen großen Ermessensspielraum.
Wenn dein Arbeitgeber eine AU ab dem ersten Tag verlangt, musst du sie rechtzeitig einreichen.
Das gilt besonders seit der Umstellung auf die digitale AU, denn viele Unternehmen rufen die Daten automatisch bei der Krankenkasse ab.Achte deshalb darauf:
So vermeidest du Ärger oder Missverständnisse.
Ja. Ein Arbeitgeber kann festlegen, dass künftig eine AU ab Tag eins erforderlich ist, auch wenn vorher andere Regeln galten.
Er muss dich nur darüber informieren.
Ob du krank bist, entscheidet dein Arzt.
Aber wann du eine Bescheinigung brauchst, entscheidet dein Arbeitgeber.
Und das vollständig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Wenn du einen Arbeitgeber suchst, der klare Regeln kommuniziert und fair mit solchen Situationen umgeht, weißt du ja, wo du uns findest.
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