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Newsartikel

Kategorie: Für Arbeitgeber

Urlaub ist Pflicht: kein Bonus und kein Goodie

Viele Arbeitgeber behandeln Urlaub wie eine freiwillige Leistung. Das ist jedoch falsch. Urlaub ist ein gesetzlicher Anspruch und muss gewährt werden. Urlaub dient der Erholung Der gesetzliche Mindesturlaub ist verbindlich. Er schützt Ihre Gesundheit und stellt sicher, dass Sie leistungsfähig bleiben. Urlaub darf nicht willkürlich verweigert werden Abgelehnt werden darf

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Umgang mit privaten Daten im Arbeitsalltag

Im Arbeitsalltag fallen viele persönliche Daten an. Arbeitgeber müssen sorgfältig mit ihnen umgehen, um Datenschutzgesetze einzuhalten und das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden zu stärken. Nur notwendige Daten dürfen verarbeitet werden Zulässig sind Daten, die für Ihr Arbeitsverhältnis notwendig sind, zum Beispiel: Unzulässige Datenerhebungen betreffen zum Beispiel: Datenschutz muss gelebt werden Ein

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Umgang mit Langzeitkranken: Fürsorge und Struktur sind entscheidend

Langzeiterkrankungen stellen Unternehmen organisatorisch wie menschlich vor große Herausforderungen. Arbeitgeber haben klare Pflichten und sollten strukturiert vorgehen. Kommunikation auf Augenhöhe Regelmäßige, respektvolle Gespräche helfen: Eine gute Gesprächskultur schafft Vertrauen. Möglichkeiten zur Unterstützung Unternehmen können Sie entlasten durch: Diese Schritte können helfen, Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Kündigung ist der letzte Schritt Eine

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Ruhezeiten sind Pflicht: elf Stunden Pause zwischen zwei Arbeitstagen

Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine klare Ruhezeit vor: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen Sie mindestens elf Stunden ununterbrochen frei haben. Viele unterschätzen diese Regel, doch Verstöße können teuer werden. Was bedeutet Ruhezeit Die Ruhezeit beginnt nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit und muss vollständig arbeitsfrei sein. Unzulässig sind: Das wären klare Verstöße

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Resturlaub richtig handhaben: Rechte und Pflichten kennen

Resturlaub sorgt oft für Streit und Missverständnisse. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass er zum Jahresende verfällt. Doch das stimmt so nicht mehr. Resturlaub kann übertragen werden Der Urlaub verfällt nicht automatisch. Er kann ins folgende Jahr übertragen werden, wenn: Ohne korrekte Hinweise können Urlaubstage sogar über Jahre bestehen bleiben.

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Reisezeit ist nicht immer Arbeitszeit: Das sollten Sie wissen

Dienstreisen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Doch nicht jede Minute auf dem Weg zählt als Arbeitszeit. Der Unterschied ist wichtig, um Arbeitszeiten korrekt zu planen und Konflikte zu vermeiden. Reisezeit ist nur dann Arbeitszeit, wenn Sie aktiv arbeiten Als Arbeitszeit gelten zum Beispiel: Eine passive Zugfahrt oder ein Flug

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Rechte von Teilzeitkräften: Gleichbehandlung ist Pflicht

Teilzeit ist weit verbreitet, doch viele Arbeitgeber setzen die Rechte von Teilzeitkräften falsch um. Dabei gelten nahezu dieselben Regeln wie für Vollzeitkräfte. Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Gleichbehandlung Dazu gehören: Eine Benachteiligung wegen Teilzeit ist unzulässig. Klar geregelte Arbeitszeiten verhindern Konflikte Wichtig sind: Unklare Formulierungen führen schnell zu ungeplanter Mehrarbeit. Mehrarbeit

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Probezeit strategisch nutzen: Verträge richtig gestalten

Die Probezeit ist ein wertvolles Instrument, um neue Mitarbeitende passend einzusetzen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Sie sollte bewusst und strukturiert genutzt werden. Klare Vorbereitung ist entscheidend Ein guter Start erleichtert alles. Dazu gehören: Wer die Probezeit aktiv gestaltet, trifft bessere Entscheidungen. Probezeit ist auf sechs Monate begrenzt Die maximale

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Probezeit hat klare Grenzen: maximal sechs Monate

Die Probezeit ist ein wichtiges Instrument, um neue Mitarbeitende einzuschätzen. Doch viele Arbeitgeber übersehen, dass sie gesetzlich begrenzt ist. Nach § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern. Alles, was vertraglich darüber hinaus vereinbart wird, ist unwirksam. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur

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Privat bleibt privat: Social Media dürfen Sie nicht überwachen

Viele Arbeitgeber werfen einen Blick auf die Social-Media-Profile ihrer Mitarbeitenden. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange Inhalte öffentlich sichtbar sind. Aber: Eine systematische Überwachung ist rechtswidrig. Öffentlich sichtbar heißt nicht freigegeben Der Datenschutz schützt auch Ihr digitales Leben. Unzulässig sind: Sie behalten Ihr Recht auf Privatsphäre. Klare Richtlinien schaffen Transparenz Eine

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