
Kündigung in Deutschland: Es gibt nur drei rechtlich zulässige Kündigungsgründe
Viele Beschäftigte sind überrascht, wenn sie hören: In Deutschland darf eine Kündigung nicht „einfach so“ ausgesprochen werden.Damit eine Kündigung rechtlich wirksam ist, muss sie auf einen der drei gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe gestützt sein. Diese sind:a. verhaltensbedingtb. betriebsbedingtc. personenbedingt Bei einer verhaltensbedingten Kündigung geht es um ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das








