Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen krank sind, muss der Arbeitgeber Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Es dient der langfristigen Sicherung Ihrer Arbeitsfähigkeit.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Ursachen der Fehlzeiten verstehen
- Arbeitsbedingungen verbessern
- Maßnahmen zur Entlastung finden
- erneute Ausfallzeiten verhindern
Es handelt sich um ein Angebot – keine Verpflichtung für Sie.
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist kein Kündigungsschutz
Das Verfahren:
- verhindert keine Kündigung
- muss aber dokumentiert und angeboten werden
- macht spätere Kündigungen rechtssicherer
Beteiligte
- Arbeitgeber
- betroffene Person
- Betriebsrat, falls vorhanden
- Betriebsarzt
- externe Stellen bei Bedarf
Fazit
Betriebliches Eingliederungsmanagement zeigt Fürsorge und schafft rechtliche Sicherheit.