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Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihnen bei Krankheit oder Urlaub durchschnittliche Provisionen zustehen. Dabei ist das rechtlich klar geregelt und schützt dich vor Einkommensverlust, wenn du einmal ausfällst.
Wenn Provisionen ein fester Bestandteil deiner Vergütung sind, müssen sie auch während deiner Abwesenheit berücksichtigt werden.
Die Grundlage dafür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Nach Paragraf 3 EFZG hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Paragraf 4 Absatz 1 EFZG stellt zusätzlich klar: Auch Provisionen gehören dazu, wenn sie regelmäßig gezahlt werden.
Das bedeutet:
Damit soll verhindert werden, dass du durch Krankheit oder Urlaub finanzielle Nachteile hast.
Provisionen gelten als regelmäßig, wenn:
Gelegentliche oder einmalige Bonuszahlungen zählen nicht dazu, aber konstante und wiederkehrende Provisionen sehr wohl.
In der Regel wird der Durchschnitt über einen bestimmten Zeitraum ermittelt, zum Beispiel:
Der berechnete Durchschnittswert wird dann als Grundlage für die Lohnfortzahlung genutzt.
Gerade in vertriebsorientierten Jobs können Provisionen einen großen Teil des Einkommens ausmachen.
Ohne diese gesetzliche Regelung hättest du bei Krankheit oder Urlaub deutliche Einbußen.
Das Gesetz sorgt dafür, dass dein Einkommen stabil bleibt, egal ob du gerade arbeitest oder nicht.
Wenn du regelmäßig Provisionen verdienst, stehen sie dir auch während Krankheit oder Urlaub zu. Das Gesetz ist hier eindeutig und schützt dich zuverlässig vor finanziellen Verlusten.
Viele Arbeitnehmer wissen das nicht, deshalb ist es gut, dass du jetzt informiert bist.
Und wenn du einen Arbeitgeber suchst, der solche Regeln fair umsetzt und transparent kommuniziert, weißt du ja, wo du uns findest.
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