JOBBEAST. Die Evolution der Jobbörse.

Mach Dich schlau, bevor’s ernst wird.

Hier findest Du alle Hilfeartikel rund um das Thema Jobsuche.

Bewerbungsgespräch_darfst_du_lügen
10. Dezember 2025

Bei bestimmten Fragen im Bewerbungsgespräch darfst du lügen

Viele Bewerber glauben, sie müssten im Vorstellungsgespräch jede Frage ehrlich beantworten. Doch das stimmt nicht.
Du hast ein Recht auf Privatsphäre und bist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Deshalb gibt es Fragen, die unzulässig sind. Und bei genau diesen Fragen darfst du schweigen oder sogar lügen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Warum darfst du bei unzulässigen Fragen lügen

Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schützt dich vor Diskriminierung.
Arbeitgeber dürfen dich nicht wegen deiner Herkunft, Religion, Gesundheit, Familienplanung oder anderer privater Merkmale benachteiligen.
Damit sie das nicht tun können, sind bestimmte Fragen im Gespräch unzulässig.

Und:
Bei unzulässigen Fragen hast du keine Verpflichtung zur Wahrheit.
Du darfst ausweichend antworten oder bewusst eine falsche Antwort geben, um deine Privatsphäre zu schützen.

Welche Fragen unzulässig sind

Typische unzulässige Fragen sind zum Beispiel:

  • Bist du schwanger
  • Planst du eine Schwangerschaft
  • Welche Religion hast du
  • Wie ist deine politische Einstellung
  • Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft
  • Wie sieht deine finanzielle Situation aus
  • Hast du eine Behinderung, die nicht arbeitsrelevant ist
  • Bist du homosexuell
  • Wie gestaltest du dein Privatleben

Diese Fragen darf der Arbeitgeber nicht stellen.
Sie sind kein legitimes Kriterium für die Stellenbesetzung.

Was du stattdessen sagen kannst

Du hast mehrere Möglichkeiten:

  • freundlich ausweichen
  • die Frage zurückweisen
  • oder bewusst eine falsche Antwort geben

Zum Beispiel:

„Diese Frage betrifft meine private Lebenssituation und ist für die Stelle nicht relevant.“

Oder du antwortest neutral, ohne etwas Persönliches preiszugeben.
Wichtig: Es entstehen dir daraus keine Nachteile.

Ausnahme: zulässige Fragen müssen ehrlich beantwortet werden

Wenn eine Frage für die Tätigkeit relevant ist, musst du sie wahrheitsgemäß beantworten.

Beispiele:

  • Gibt es gesundheitliche Einschränkungen, die dich an der Tätigkeit hindern
  • Besitzt du einen Führerschein, wenn er für den Job notwendig ist
  • Hast du eine bestimmte Qualifikation, die zwingend erforderlich ist

Hier gilt die Wahrheitspflicht.

Fazit: Deine Privatsphäre ist geschützt

Du bist nicht verpflichtet, intime oder diskriminierende Fragen im Bewerbungsgespräch ehrlich zu beantworten. Das Gesetz schützt dich und erlaubt dir, bei unzulässigen Fragen zu lügen oder sie nicht zu beantworten.

Wichtig ist nur: Du kennst deine Rechte und trittst selbstbewusst auf.

Und falls du einen Arbeitgeber suchst, der faire Gespräche führt und deine Privatsphäre respektiert, weißt du ja, wo du uns findest.

JOBBEAST
Jobs, die zu dir passen und Gespräche, die dich fair behandeln.