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Viele Bewerber glauben, sie müssten im Vorstellungsgespräch jede Frage ehrlich beantworten. Doch das stimmt nicht.
Du hast ein Recht auf Privatsphäre und bist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Deshalb gibt es Fragen, die unzulässig sind. Und bei genau diesen Fragen darfst du schweigen oder sogar lügen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schützt dich vor Diskriminierung.
Arbeitgeber dürfen dich nicht wegen deiner Herkunft, Religion, Gesundheit, Familienplanung oder anderer privater Merkmale benachteiligen.
Damit sie das nicht tun können, sind bestimmte Fragen im Gespräch unzulässig.
Und:
Bei unzulässigen Fragen hast du keine Verpflichtung zur Wahrheit.
Du darfst ausweichend antworten oder bewusst eine falsche Antwort geben, um deine Privatsphäre zu schützen.
Typische unzulässige Fragen sind zum Beispiel:
Diese Fragen darf der Arbeitgeber nicht stellen.
Sie sind kein legitimes Kriterium für die Stellenbesetzung.
Du hast mehrere Möglichkeiten:
Zum Beispiel:
„Diese Frage betrifft meine private Lebenssituation und ist für die Stelle nicht relevant.“
Oder du antwortest neutral, ohne etwas Persönliches preiszugeben.
Wichtig: Es entstehen dir daraus keine Nachteile.
Wenn eine Frage für die Tätigkeit relevant ist, musst du sie wahrheitsgemäß beantworten.
Beispiele:
Hier gilt die Wahrheitspflicht.
Du bist nicht verpflichtet, intime oder diskriminierende Fragen im Bewerbungsgespräch ehrlich zu beantworten. Das Gesetz schützt dich und erlaubt dir, bei unzulässigen Fragen zu lügen oder sie nicht zu beantworten.
Wichtig ist nur: Du kennst deine Rechte und trittst selbstbewusst auf.
Und falls du einen Arbeitgeber suchst, der faire Gespräche führt und deine Privatsphäre respektiert, weißt du ja, wo du uns findest.
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Jobs, die zu dir passen und Gespräche, die dich fair behandeln.