Befristete Verträge sind ein sinnvolles Mittel, um Personal zu steuern und flexibel zu planen. Doch nur korrekt angewendet sind sie rechtssicher.
Befristung ohne Sachgrund
Eine Befristung ohne Sachgrund ist möglich:
- für insgesamt maximal zwei Jahre
- mit bis zu drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit
Wichtig: Die Verlängerung muss abgeschlossen sein, bevor die Befristung endet.
Befristung mit Sachgrund
Mögliche Sachgründe sind:
- Vertretung einer erkrankten oder abwesenden Person
- vorübergehender Mehrbedarf
- Projektarbeit
- saisonale Aufgaben
Hier gibt es keine feste Höchstdauer, aber der Sachgrund muss klar belegbar sein.
Häufige Fehler in der Praxis
- Änderung des Vertrages bei der Verlängerung
- verspätete Verlängerung
- unklarer oder unzutreffender Sachgrund
- vorherige unbefristete Beschäftigung
Fazit
Befristungen sind nur rechtssicher, wenn sie konsequent und korrekt angewendet werden.