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Befristete_Arbeitsverträge
25. November 2025

Befristete Arbeitsverträge richtig einsetzen

Befristete Verträge sind ein sinnvolles Mittel, um Personal zu steuern und flexibel zu planen. Doch nur korrekt angewendet sind sie rechtssicher.

Befristung ohne Sachgrund

Eine Befristung ohne Sachgrund ist möglich:

  • für insgesamt maximal zwei Jahre
  • mit bis zu drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit

Wichtig: Die Verlängerung muss abgeschlossen sein, bevor die Befristung endet.

Befristung mit Sachgrund

Mögliche Sachgründe sind:

  • Vertretung einer erkrankten oder abwesenden Person
  • vorübergehender Mehrbedarf
  • Projektarbeit
  • saisonale Aufgaben

Hier gibt es keine feste Höchstdauer, aber der Sachgrund muss klar belegbar sein.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Änderung des Vertrages bei der Verlängerung
  • verspätete Verlängerung
  • unklarer oder unzutreffender Sachgrund
  • vorherige unbefristete Beschäftigung

Fazit

Befristungen sind nur rechtssicher, wenn sie konsequent und korrekt angewendet werden.