Die Zeiten, in denen Arbeitszeit ausschließlich auf Vertrauensbasis lief, sind vorbei. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass jedes Unternehmen ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen muss – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Arbeitsmodell.
Arbeitszeiterfassung muss objektiv und verlässlich sein
Das System kann digital, analog oder eine Kombination aus beidem sein. Wichtig ist, dass es:
- objektiv
- vollständig
- transparent
- nachweisbar
funktioniert. Nur so lassen sich Arbeitszeiten rechtssicher dokumentieren.
Welche Zeiten müssen erfasst werden
- Beginn der Arbeitszeit
- Ende der Arbeitszeit
- Pausen
- Überstunden
- gegebenenfalls Arbeitsorte
Damit lassen sich Konflikte über Mehrarbeit vermeiden und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten.
Vorteile für Arbeitgeber
Eine verlässliche Zeiterfassung bietet:
- weniger Streit über Überstunden
- klare Nachweise bei Prüfungen
- bessere Planbarkeit
- Entlastung für Führungskräfte
- Schutz vor Haftungsrisiken
Fazit
Zeiterfassung schützt alle Beteiligten und ist gesetzliche Pflicht.