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Arbeitszeiterfassung
25. November 2025

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht für jedes Unternehmen

Die Zeiten, in denen Arbeitszeit ausschließlich auf Vertrauensbasis lief, sind vorbei. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass jedes Unternehmen ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen muss – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Arbeitsmodell.

Arbeitszeiterfassung muss objektiv und verlässlich sein

Das System kann digital, analog oder eine Kombination aus beidem sein. Wichtig ist, dass es:

  • objektiv
  • vollständig
  • transparent
  • nachweisbar

funktioniert. Nur so lassen sich Arbeitszeiten rechtssicher dokumentieren.

Welche Zeiten müssen erfasst werden

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Pausen
  • Überstunden
  • gegebenenfalls Arbeitsorte

Damit lassen sich Konflikte über Mehrarbeit vermeiden und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten.

Vorteile für Arbeitgeber

Eine verlässliche Zeiterfassung bietet:

  • weniger Streit über Überstunden
  • klare Nachweise bei Prüfungen
  • bessere Planbarkeit
  • Entlastung für Führungskräfte
  • Schutz vor Haftungsrisiken

Fazit

Zeiterfassung schützt alle Beteiligten und ist gesetzliche Pflicht.