Stellenanzeigen sind oft die erste Kontaktstelle zwischen Unternehmen und Bewerbenden. Doch viele Formulierungen verstoßen unbewusst gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das kann teuer werden und schadet der Arbeitgebermarke.
Problematische Formulierungen
Unzulässig oder riskant sind zum Beispiel:
- „junges Team sucht Verstärkung“
- „Muttersprache Deutsch“
- „wir suchen sportliche Mitarbeitende“
- „maximal fünf Jahre Berufserfahrung“
Solche Aussagen schließen bestimmte Gruppen aus und können als Diskriminierung gewertet werden.
Gute Stellenanzeigen sind neutral und klar
Sie sollten:
- geschlechtsneutral formuliert sein
- objektive Kriterien nennen
- Anforderungen präzise beschreiben
- Aufgaben realistisch darstellen
So erreichen Sie eine größere und vielfältigere Bewerbergruppe.
Vorteile einer rechtssicheren Anzeige
- geringeres Abmahnrisiko
- professioneller Auftritt
- faire Chancen für alle Bewerbenden
- höhere Bewerberqualität
Fazit
Stellenanzeigen müssen neutral formuliert sein. So schützen Sie Ihr Unternehmen und stärken Ihre Arbeitgebermarke.