
Rechte von Teilzeitkräften: Gleichbehandlung ist Pflicht
Teilzeit ist weit verbreitet, doch viele Arbeitgeber setzen die Rechte von Teilzeitkräften falsch um. Dabei gelten nahezu dieselben Regeln wie für Vollzeitkräfte. Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Gleichbehandlung Dazu gehören: Eine Benachteiligung wegen Teilzeit ist unzulässig. Klar geregelte Arbeitszeiten verhindern Konflikte Wichtig sind: Unklare Formulierungen führen schnell zu ungeplanter Mehrarbeit. Mehrarbeit