
Probezeit hat klare Grenzen: maximal sechs Monate
Die Probezeit ist ein wichtiges Instrument, um neue Mitarbeitende einzuschätzen. Doch viele Arbeitgeber übersehen, dass sie gesetzlich begrenzt ist. Nach § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern. Alles, was vertraglich darüber hinaus vereinbart wird, ist unwirksam. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur