
Privat bleibt privat: Social Media dürfen Sie nicht überwachen
Viele Arbeitgeber werfen einen Blick auf die Social-Media-Profile ihrer Mitarbeitenden. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange Inhalte öffentlich sichtbar sind. Aber: Eine systematische Überwachung ist rechtswidrig. Öffentlich sichtbar heißt nicht freigegeben Der Datenschutz schützt auch Ihr digitales Leben. Unzulässig sind: Sie behalten Ihr Recht auf Privatsphäre. Klare Richtlinien schaffen Transparenz Eine