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Tag: 20. Dezember 2025

Privat bleibt privat: Social Media dürfen Sie nicht überwachen

Viele Arbeitgeber werfen einen Blick auf die Social-Media-Profile ihrer Mitarbeitenden. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange Inhalte öffentlich sichtbar sind. Aber: Eine systematische Überwachung ist rechtswidrig. Öffentlich sichtbar heißt nicht freigegeben Der Datenschutz schützt auch Ihr digitales Leben. Unzulässig sind: Sie behalten Ihr Recht auf Privatsphäre. Klare Richtlinien schaffen Transparenz Eine

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