
In den ersten sechs Monaten hast du keinen Kündigungsschutz
Viele Arbeitnehmer glauben, dass der Kündigungsschutz automatisch mit Beginn der Probezeit gilt oder dass eine kürzere Probezeit auch früheren Kündigungsschutz bedeutet. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.Die Wahrheit ist: Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten, ganz egal wie lang die Probezeit vereinbart wurde. Warum gibt es eine Wartezeit von